Nach großen Erfolgen in der inländischen Corona-Bekämpfung lockert Japans Regierung das bislang strenge Grenzregime – allerdings sehr vorsichtig und nur in kleinen Schritten: Nun müssen ausländsiche Geschäftsreisende – auch aus Deutschland – nach ihrer Ankunft nur noch für drei statt wie bislang für 14 Tage in Quarantäne. Wichtigste Voraussetzung: Sie sind vollständig geimpft und der Test nach 3 Tagen ist negativ.
Japan hat aktuell einen sehr günstigen Corona-Verlauf: Die 7-Tage-Inzidenz, die im August noch die Hundertermarke durchbrochen hatte, ist nach Erfolgen der Impfkampagne und strikten Einschränkungen mittlerweile unter 1 gefallen. Das gibt dem Land die Möglichkeit, diejenigen Zügel zu lockern, die der heimsichen Industrie am wehesten tun.
Zahlreiche ärgerliche Einschränkungen
Dazu gehören die nun beschlossenen Erleichterungen für Geschäftsreisende. Sie können sich um ein Visum für temporären Aufenthalt „Business“ für bis zu 90 Tage bewerben. Für die Bearbeitung werden Einladung und Garantie sowie „Certificate of Review“ durch einen Bürgen in Japan verlangt. Der Antragsteller muss unter anderem Flugticket und Gehaltsbescheinigung vorlegen. Details hier.
Aktuell nur 3500 Einreisen täglich
Ärgerlich bleiben auch die anderen Einschränkungen: Die Zahl der erlaubten Einreisen ist auf täglich 3500 begrenzt – ein Bruchteil der Einreisen aus Vor-Corona-Zeiten. Zudem ist für jede einzelne verkürzte Quarantäne eine ministerielle Genehmigung vorgeschrieben.
Japanische Unternehmen müssen also die Geschäftsreisenden einladen und zahlreiche Formulare ausfüllen. Zudem müssen tägliche Aufschreibungen in den ersten zwei Wochendarüber Asukunft geben, an welchen Orten sich der Reisende aufhält. Damit wollen die Behörden mögliche Infektionsketten leichter nachverfolgen können. Auf Inlandsreisen sind deshalb auch sämtliche Platzreservierungen aufzubewahren.
Das generelle Einreiseverbot gilt weiter
Die Enreiseregeln sind weiter alles andere als großzügig. Das generelle Einreiseverbot für Menschen, die sich in den 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, gilt weiter – und zu den Risikoländern gehört weiterhin Deutschland.
Ebenfalls ist die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige weiter ausgesetzt. Man braucht also ein Visum zur Einreise. Dies wird von der japanischen Botschafft in Berlin nur in diesen Fällen ausgestellt: für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility).Die touristische Einreise bleibt „bis auf Weiteres“ ausgesetzt.
Touristische Einreise „bis auf Weiteres“ nicht erlaubt
Der Öffnungsschritt ist nicht der erste: Bereits zuvor waren Ausländer mit japanischem Residence-Status und gültigem Re-Entry-Permit unter bestimmten Auflagen vom De-facto-Einreiseverbot ausgenommen worden.
Für die deutsche Wirtschaft ist der Schritt essenziell: Japan gehört zu den Top-Handelspartnern deutscher Unternehmen, dementsprechend führen in normalen Zeiten sehr viele Geschäftsreisen in das Land.
(hwr)
Mehr Infos:
https://www.de.emb-japan.go.jp/itpr_de/konsular_InformationenCoronavirus.html (Japanische Botschaft Berlin)
https://www.mofa.go.jp/ca/fna/page4e_001053.html (Japanisches Außenministerium)