Bei der Einreise nach Japan werden ausschließlich Nasenabstriche und Speicheltests akzeptiert. Testergebnisse, die über einen Halsabstrich entnommen wurden, sind nicht zulässig.
Selbst japanischen Staatsbürgern könne die Einreise verweigert werden, wenn sie den falschen Corona-Testnachweis bei der Einreise erbringen. Der bei der Einreise beizubringende Corona-Testnachweis muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Ein entsprechendes Formular gibt es bei der japanischen Botschaft: https://www.de.emb-japan.go.jp/itpr_de/konsular_InformationenCoronavirus.html
Wichtig: Es muss ein Nasenabstrich (Nasopharynx-Abstriche) oder ein Speicheltest („Saliva“) sein.
Laut der japanischen Botschaft in Deutschland gilt für ausländische Staatsbürger seit Ende Dezember weiterhin eine Einreiseverbot mit temporärem Business-Visum, Working-Holiday-Visum oder Langzeit-Visa. Die Wiedereinreise mit Aufenthaltsstatus sowie die Wiedererlangung des Aufenthaltsstatus bei Ablauf der „Re-entry Permit“ aufgrund von Covid-19 seien aber weiterhin möglich.
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