In puncto Ausstattung haben Cloud-Dienste mit klassischen Paketen gleichgezogen. Zumindest dann, wenn die EÜR genügt oder der lästige Papierkram an den Steuerberater weitergereicht wird. Wer gern modern arbeitet – Daten überall, mehrere Endgeräte, digitale Belege, Management Dashboards – wird hier schnell fündig.
Die Cloud-Lösung „LexOffice“ ist in drei Versionen erhältlich. Den Unterschied macht dabei die Buchhaltung: Nur mit dem umfangreichsten Paket „Buchhaltung & Berichte“ lässt sich die obligatorische EÜR erstellen. Zu den neuesten Funktionen gehören Alternativpositionen in Angeboten, Abschlagsrechnungen oder Rechnungskorrekturen. LexOffice arbeitet belegorientiert, sodass man mit klassischen Buchungsmasken gar nicht erst in Berührung kommt. Angebote und Rechnungen sind mit wenigen Eingaben verarbeitet. Eingehende, gescannte oder digitale Belege lassen sich per Drag & Drop übernehmen und direkt aus dem Posteingang heraus für die EÜR kategorisieren. Dabei fischt eine OCR-Funktion relevante Rechnungsdaten heraus, die anschließend halbmanuell übernommen werden. Weitere Punkte sammelt LexOffice mit dem Dashboard, das Außenstände, Umsätze, Einnahmen und Ausgaben übersichtlich zusammenfasst. Luft nach oben besteht bei der Anlagenverwaltung, die keine Gebäude abschreibt, bei der Preisgestaltung oder den Gruppierungen. Alles in allem aber ein eleganter, effizienter Cloud-Dienst, der Spaß macht.
„Debitoor M“ ist ein übersichtlich strukturierter, schlanker Cloud-Dienst, der laufend erweitert wird. Anwender profitieren so stellenweise von einem überraschend breiten Leistungsspektrum. So können etwa Dienstleister mit Abo-Rechnungen die Fakturierung regelmäßig wiederkehrender Vorgänge automatisieren. Zuletzt erhielt die mobile App ein Update, sodass unterwegs nun weitere Kundendaten zur Verfügung stehen. Zudem kommt man über die überarbeitete Such- und Filterfunktion bei umfangreichen Datenbeständen schneller ans Ziel. Auch bei Debitoor fasst ein Dashboard wichtige Kennzahlen zusammen. Interessanter Weise gibt es eine solche Übersicht auch im Bereich der Anlagenverwaltung. Neben der obligatorischen EÜR werden bei den Auswertungen auch Bilanz & GuV angeboten. Die doppelte Buchführung – wie für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben – beherrscht der Cloud-Dienst indes nicht. Bei Bedarf lassen sich ergänzende Online-Dienste von Debitoor-Partnern ergänzen. Hierzu zählen etwa Webshops, Zeiterfassung, Lohnabrechnung oder Reisekosten.
Die „Sage Business Cloud Buchhaltung“ hörte früher auf den Namen „Sage One“ und verbindet die beiden Bereiche Auftragsbearbeitung und Finanzbuchhaltung. Insgesamt ist der Cloud-Dienst nicht ganz so elegant und einfach zu bedienen, dafür jedoch in Teilbereichen besser ausgestattet als LexOffice. So beherrscht die Software neben der Gewinnermittlung auch die Bilanzierung und in der Auftragsbearbeitung kann für einzelne Artikel die Bestandsführung eingerichtet werden. Auch hier wird grundsätzlich belegorientiert gearbeitet. Gescannte oder digitale Belege lassen sich gesetzeskonform archivieren. Mit der App zum Cloud-Dienst kann man unterwegs Rechnungen erstellen oder Geschäftszahlen abrufen. Ähnlich wie bei LexOffice finden Anwender auch bei Sage Business Cloud Buchhaltung ein professionelles Dashboard, das aktuelle Geschäftszahlen – etwa zu Liquidität, Umsätzen oder Außenständen – listet.