Das sollten Reisende zum Ramadan wissen
„Ramadan Kareem“ („Gesegneter Ramadan“): Im Fastenmonat Ramadan darf zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang nicht gegessen oder getrunken werden. Foto: iStock
Ramadan (bis 23. Mai 2020) – wer zu dieser Zeit in ein muslimisches Land fährt, der erlebt es in einer ganz besonderen Stimmung. Allerdings gibt es einiges, was Sie wissen sollten. Wir haben die wichtigsten Fakten und Tipps zusammengestellt.
Der Fastenmonat Ramadan ist eine der fünf Säulen des Islam sowie der neunte Monat des islamischen Kalenders. Der religiösen Überlieferung nach wurde der Koran während des neunten Monats dem Propheten Mohammed gesandt. Strenggläubige Muslime verzichten während des Ramadan in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Speisen und Getränke. Erst nach Sonnenuntergang wird das Fasten gebrochen. Mit dem Ramadanfest „Id Al-Fitr“, auf Türkisch „Ramazan Bayramı“, wird der Fastenmonat Ramadan beendet.
Das sollten Reisende während des Ramadan in muslimischen Ländern beachten:
Während des Ramadan wird die Nacht zum Tag. So können sich in der Zeit des Fastenmonats auch die Öffnungszeiten von Läden und Restaurants nach hinten verschieben. Viele Muslime nehmen sich während des Ramadan Urlaub. Für Geschäftsreisen in muslimische Länder bedeutet das ...
Termine unbedingt mit der Fastenperiode abgleichen, wichtige Meetings gegebenenfalls auf einen anderen Monat verschieben. Toleranz ist angesagt, wenn es um die reduzierte Aufnahmefähigkeit und Arbeitskraft geht, die durch die körperliche Belastung beim Fasten eintreten können. Augen auf: Die eingeschränkte Aufmerksamkeit kann sich auch im Straßenverkehr bemerkbar machen.
Auch zu beachten: Während des Ramadan gehen gläubige Muslime regelmäßig zur Moschee und halten die Gebetszeiten strikt ein. Wer sich als ausländischer Geschäftsreisender während des Ramadan in einem muslimischen Land aufhält, sollte ...
... aus Respekt vor der religiösen Tradition unbedingt beachten: während des Tages kein Essen und Trinken in der Öffentlichkeit . Ebenso verhält es sich mit dem ...
... Rauchen. Wer sich in muslimischen Ländern aufhält, sollte während des Ramadan tagsüber auf die Erzeugung von blauem Dunst in der Öffentlichkeit verzichten. Auch das Kauen von Kaugummi ist verpönt. In manchen Ländern wird das Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit während des Ramadan sogar mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet.
Schimpfwörter sind im Ramadan absolut tabu. Auch religiöse und politische Themen sollten besser vermieden werden. Während des Ramadan steht Sittsamkeit an oberster Stelle. In manchen Ländern kann bereits ein Kuss auf die Wange einen Verstoß bedeuten. Küsse auf den Mund und Geschlechtsverkehr sind selbstredend tagsüber streng verboten. Auch auf die Kleidung ...
... sollte man im Fastenmonat Ramadan besonderen Wert legen. Angebracht ist ein dezenter, eher konservativer Stil. Für Frauen heißt das: lange Röcke und Kleider, hochgeschlossene Blusen. Männer liegen mit Anzug und Krawatte immer richtig. Wer zusätzliche Pluspunkte bei seinen muslimischen Geschäftspartnern sammeln möchte, ...
... schickt Glückwünsche zum Ramadan. Üblich sind Grüße in Form von Postkarten und E-Mails – vergleichbar mit den Weihnachtskarten im christlich geprägten Raum. Wer von seinen muslimischen Geschäftspartnern zu den Feierlichkeiten anlässlich des Fastenbrechens eingeladen wird, ...
... sollte dem – nicht nur aus Höflichkeit – unbedingt nachkommen und kann sich auf üppig gedeckte Tische mit feinsten Mezze freuen. Üblicherweise wird das tägliche Fastenbrechen nach Sonnenuntergang mit ...
... "Iftar" eingeleitet: Klassischerweise werden Datteln mit Wasser oder Milch gereicht. Die Speisen zu "Iftar" unterscheiden sich von Land zu Land. Oftmals erwartet einen ein ausladender "Brunch". Die Mahlzeit vor dem Sonnenaufgang wird "Suhoor" genannt.
(Alle Fotos: iStock)
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