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Neue Einreisemodalitäten: China ändert Visum-Verfahren

Chinesisches Visum; Foto: iStock.com/Toa55
Die Volksrepublik China ändert zum 10. Mai 2019 die Modalitäten für Visa-Anträge deutscher Staatsbürger. Foto: iStock.com/Toa55

Ab dem 10. Mai 2019 können Visa-Anträge für die Volksrepublik China nur noch online über das China Visa Application Center gestellt werden. Außerdem müssen Reisende künftig mehr Informationen zu ihrer Person angeben.

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise in die Volksrepublik China ein Visum. Ab dem 10. Mai 2019 kann dieses nur noch online auf der Webseite des China Visa Application Center (www.visaforchina.org) beantragt werden. Einmal ausgefüllt, muss der Visumantrag persönlich und lediglich nach vorheriger Terminvereinbarung in einem Visa Application Center in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg oder München vorgelegt werden. Die alten Formulare sind ab dem 9. Mai 2019 ungültig.

Neues Antragsformular erfordert zusätzliche Angaben

Das neue Antragsformular, das bis dato nur auf Chinesisch und Englisch abgerufen werden kann, verlangt außerdem umfangreiche personenbezogene Informationen, wie etwa Angaben zu Familienmitgliedern und Arbeitssituation. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Antragssteller zu Video- und Anrufaufnahmen oder den Inhalten von E-Mails befragt werden können. Wichtig: Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Antragssteller, deren Reisepass nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurde, auch den vorherigen, also abgelaufenen Pass vorlegen müssen.

Express-Antrag nur noch für Geschäftsreisende

Zum Stichtag am 10. Mai wird außerdem die Same-Day-Bearbeitung von Visumanträgen eingestellt. Ein Express-Antrag soll dann nur noch für Business-Visa möglich sein. Antragssteller, die ihren Antrag bis 11 Uhr abgeben, erhalten ihr Geschäftsreisevisum (Typ M) bis 14 Uhr am darauffolgenden Werktag. Das Auswärtige Amt erläutert, dass viele kurzfristige Tätigkeiten künftig nur noch mit einem Arbeitsvisum (Typ Z) erlaubt sind. Dazu zählen unter anderem Montagearbeiten, Baustellenaufsicht oder die Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterfirmen ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.

Weitere Informationen unter www.auswaertiges-amt.de

 


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