Für viele Tätigkeiten wurden die Aufenthaltsbestimmungen für deutsche Geschäftsreisende in Indonesien verschärft. Wer davon betroffen ist …
Mit der Einführung des Gesetzes 16/2015, der sogenannten „Work Permit Regulation“, haben sich die Visabestimmungen für deutsche Geschäftsleute in Indonesien verschärft. Für viele Tätigkeiten müssen deutsche Geschäftsreisende in Indonesien jetzt einen Antrag auf ein Visum oder gar eine kurzzeitige Arbeitserlaubnis stellen.
Für die Einreise nach Indonesien benötigen deutsche Geschäftsreisende einen – noch mindestens sechs Monate gültigen – Reisepass. Während Touristen für eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen kein Visum benötigen, müssen Geschäftsreisende in jedem Fall bei der Einreise nach Indonesien ein „Visa on Arrival“ beantragen. Dieses kostet 35 US-Dollar (ca. 33 Euro), kann nur mit Bargeld bezahlt werden – im Idealfall passend in US-Dollar – und gilt 30 Tage. Das „Visa on Arrival“ kann einmalig für weitere 30 Tage verlängert werden.
Deutsche Business Traveller, die in Indonesien beispielsweise als Redner bei einem Seminar fungieren beziehungsweise einer forschenden oder journalistischen Tätigkeit nachgehen, müssen vor der Einreise bei der lokalen Auslandsvertretung Indonesiens ein entsprechendes Visum oder eine kurzzeitige Arbeitserlaubnis beantragen. Verstöße gegen diese Aufenthaltsbestimmungen werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.