Seit dem 1. Januar 2015 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten auf Auslandsreisen. Die neuen Pauschbeträge finden Sie in einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf www.bundesfinanzministerium.de
Die Pauschbeträge variieren nach wie vor je nach Land. Bei mehrtägigen Reisen gilt für die Verpflegungspauschale am Anreisetag der Satz des Landes, das man vor 24 Uhr Ortszeit erreicht. Bei der Abreise gilt der Satz des zuletzt bereisten Tätigkeitsortes. Für die Länder, die das BMF nicht aufgelistet hat, gilt der Pauschbetrag für Luxemburg.
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