Bleisure, die Kombination von beruflicher und geschäftlicher Reise, liegt im Trend. Wer seinen nächsten Business-Trip um ein paar Tage für einen privaten Aufenthalt verlängern möchte, sollte folgende Punkte bedenken…
Kann man jede Dienstreise mit einen privaten Aufenthalt verlängern?
Prinzipiell ja, allerdings sollten Sie den Arbeitgeber über Ihren Bleisure-Aufenthalt informieren. Bei der Reisekostenabrechnung ist Präzision gefragt. Private Ausgaben haben darauf nichts zu suchen. Belege am besten sorgfältig aufbewahren!
Welchen Teil der Reisekosten übernimmt der Arbeitgeber?
Wenn keine Zusatzkosten entstehen, wird der Arbeitgeber die Reisekosten komplett übernehmen. Wenn der spätere Rückflug durch den Bleisure-Trip mehr Kosten verursacht, muss der Reisende anteilig bezahlen. Im umgekehrten Fall, also bei Kosteneinsparungen, kann der Arbeitnehmer sogar die volle Verpflegungspauschale für die Bleisure-Tage geltend machen. Private Hotelkosten muss der Reisende natürlich selbst übernehmen.
Kann ich meinen Partner mitnehmen?
Wenn sich die Kosten eines Einzelzimmers von einer Nutzung für zwei Personen unterscheiden, oder eine höhere Kategorie gewünscht wird, muss der Reisende für die Mehrkosten aufkommen.
(Quelle: Adina Hotels, www.adinahotels.com)
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