Ab dem 1. Januar 2020 gelten teils neue Verpflegungspauschalen für dienstliche Reisen ins Ausland. In diesen Ländern ändern sich die Pauschbeträge…
Die Spesensätze ändern sich für geschäftliche Reisen in folgende Länder: Äthiopien, Angola, Argentinien, Armenien, Bangladesch, Benin, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Burkina Faso, Estland, Gabun, Indien (ausschließlich Bangalore), Indonesien, Israel, Japan (nicht Tokio), Katar, Kirgisistan, Kolumbien, Demokratische Republik Kongo, Nordkorea, Kroatien, Lettland, Litauen, Mali, Malta, Mexiko, Namibia, Niederlande, Nigeria, Pakistan, Peru, Sudan, Taiwan, Togo, Türkei, Uganda, Ukraine, Uruguay, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.
Die genauen Pauschbeträge finden Sie hier: bundesfinanzministerium.de
Bei Auslandsreisen, die sich lediglich über einen Tag erstrecken, gilt der Pauschbetrag für den letzten Tätigkeitsort. Bei mehrtägigen Geschäftsreisen in verschiedene Länder: Wenn der Geschäftsreisende nicht tätig wird, also nur an- oder abreist, gelten die Pauschbeträge des Ortes, der vor 24 Uhr erreicht wird. Wenn der Dienstreisende am Tag der An- oder Abreise tätig, gelten die Pauschbeträge des letzten Tätigkeitsortes. Für volle Tage, an denen der Business Traveller nicht reist, sind die Pauschbeträge des jeweiligen Tätigkeitsortes anzugeben.
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