Ab dem 15. März 2016 müssen deutsche Staatsangehörige vor der Einreise nach Kanada eine elektronische Einreisegenehmigung einholen. Die neue Regelung gilt ausschließlich für Flugreisende
Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis dato ohne Visum für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten in Kanada aufhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besuch geschäftlicher oder touristischer Natur ist. Ab dem 15. März 2016 ändert sich das Einreiseverfahren für Kanada – zumindest für Deutsche, die mit dem Flugzeug in Kanada ankommen. Sie müssen vor Reiseantritt eine elektronische Einreisegenehmigung einholen, die so genannte „Electronic Travel Authorization“ (ETA).
Beantragt werden kann die ETA bereits seit August diesen Jahres auf der Webseite der kanadischen Einwanderungsbehörde www.cic.gc.ca. Abgefragt werden im ETA-Antrag für Kanada neben persönlichen Daten auch Informationen über die Reise. Die Bestätigung des Antrags erfolgt in der Regel nach wenigen Minuten auf elektronischem Wege. Der ETA-Antrag kostet sieben kanadische Dollar (ca. 4,60 Euro). Die elektronische Einreisegenehmigung ist fünf Jahre lang gültig. Wird in diesem Zeitraum ein neuer Reisepass ausgestellt, muss eine neue Genehmigung eingeholt werden.
Bis zum 9. November 2016 herrscht eine Übergangsregelung, die den kanadischen Behörden erlaubt, auch Reisenden, die keine ETA vorweisen können, die Einreise zu gewähren. Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de