Seit Samstag (13. Januar) greift auch in Deutschland eine EU-Richtlinie, wonach die Verbraucher fürs Bezahlen nicht mehr extra bezahlen müssen. Wer seine Reiserechnung per EC-Karte, Lastschrift oder mit gängigen Kreditkarten begleicht, dem darf jetzt kein Aufpreis mehr berechnet werden. Das ist vor allem bei Internetbuchungen wichtig, gilt aber auch im normalen Ladengeschäft.
Wer online Flug oder Hotel bucht, der kennt sie: die lästigen Bezahlgebühren. Gern schlichen sie sich klammheimlich erst beim letzten Buchungsschritt ein und wurden auf die Rechnung obendrauf gepackt. Eigentlich musste der Verkäufer ja mindestens eine gebührenfreie Zahlmethode anbieten; aber das war dann in der Regel irgendeine völlig unbekannte Kreditkarte. Für alle anderen Zahlungsweisen wurde kräftig zugelangt, und schnell kostete das Ticket 20 oder 30 Euro mehr.
Doch damit ist jetzt Schluss: Am 13. Januar trat ein Gesetz in Kraft, das EU-weit das Bezahlen billiger macht. Es verbietet Händlern, für die Zahlung mit EC-Karte oder gängigen Kreditkarten wie Visa oder Mastercard Gebühren auf den Preis aufzuschlagen. Auch für andere übliche Zahlungsweisen dürfen keine Extrakosten mehr berechnet werden. Egal ob man mit Karte, Sepa-Überweisung oder per Lastschrift zahlt: Der Preis muss immer derselbe sein.
Andere Unsitten wurden gleich mit verboten: Bei Buchung eines Hotels oder Mietwagens hat der Anbieter bisher gern automatisch den Betrag via Kreditkarte auf dem Kundenkonto gesperrt; das ist jetzt nicht mehr ohne weiteres zulässig. Der Verbraucher muss einer solchen Regelung nun ausdrücklich zustimmen. Das gesamte Gesetz gilt übrigens nicht nur online, sondern auch in allen Ladengeschäften. Wer also im Reisebüro per Kreditkarte zahlen will, weil da eine Reiserücktrittskostenversicherung inkludiert ist, der muss auch dort keinen Aufpreis mehr befürchten.
Die großen Reisekonzerne haben pünktlich umgestellt: Lufthansa und Bahn, Expedia und HRS reagierten allesamt auf die Gesetzesänderung und haben die Aufschläge abgeschafft. Dadurch sparen die Kunden z.B. bei der Bahn um die drei Euro pro Ticketkauf per Kreditkarte, bei Lufthansa kamen für teure Flüge durchaus auch 25 bis 30 Euro zusammen, die jetzt wegfallen.
Bei kleineren und ausländischen Firmen im Internet wird die Einsicht vermutlich noch eine Weile dauern. Das gilt insbesondere bei Leistungen mit knappen Margen wie Flugtickets, weil die Händler ihrerseits nicht entlastet worden sind. Zahlt ein Kunde mit Karte, dann kann das Kreditkartenunternehmen vom Händler weiter eine prozentuale Gebühr verlangen. Die aber kann der nun nicht mehr direkt an den Kunden weiterreichen.
Es steht also zu erwarten, dass manche Webseitenbetreiber jede Lücke im Gesetz austesten werden. Und Schlupflöcher bietet die neue Vorschrift durchaus. So sind z.B. weiter Preisaufschläge zulässig, wenn man mit einer Firmenkreditkarte oder mit weniger gängigen Karten zahlt. Dazu zählt der Gesetzgeber durchaus bekannte Anbieter wie American Express und Diners Club. Auch der Bezahldienstleister Paypal ist ausgenommen. Bei all diesen Zahlungsmethoden können also nach wie vor Gebühren verlangt werden. Bahn und Lufthansa tun dies z.B. auch.
Fachleute erwarten darüber hinaus, dass gewiefte Online-Händler die neue Vorschrift zwar umsetzen, aber das Ergebnis verstecken. So können sie z.B. die für sie selbst günstigen Zahlungsmethoden prominent platzieren und die für sie teureren entweder gar nicht mehr anbieten oder nur noch sehr unauffällig.
Wer der Meinung ist, dass ein Händler gegen die Bestimmungen verstößt (die übrigens nicht nur bei Reisen gelten), der kann sich bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beschweren. Dafür hat die Wettbewerbszentrale eine eigene Beschwerdestelle eingerichtet. Die Wettbewerbszentrale verspricht, allen gemeldeten Fällen nachzugehen und die unzulässige Berechnung von Zahlungsentgelten zu unterbinden.
Die Beschwerdestelle bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist wie folgt zu erreichen:
Mit dem Online-Beschwerdeformular hat die Wettbewerbszentrale auch einen “Überblick über die neuen Regeln für Zahlungsentgelte” veröffentlicht.
Der Worlaut des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU) ist hier zu finden: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2017-07-21-G-z-Umsetzung-d-Zweiten-Zahlungsdiensterichtlinie.pdf
(hwr)