Zollvorschriften: Lebensmittel können teuer werden
Reisende sollten sich vorab über die Zollbestimmungen informieren. Foto: iStock
Bei der Einreise in die USA können Lebensmittel im Gepäck teuer werden. Eine Passagierin von Delta Air Lines musste das kürzlich am eigenen Leib erfahren. Sie hatte von der Fluggesellschaft vor der Ankunft in den Vereinigten Staaten einen Apfel bekommen und diesen im Gepäck verstaut. Der Zoll nahm ihr dafür rund 400 Euro ab. Um solche bösen Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Reisende vorher informieren, ob sie Lebensmittel mitnehmen dürfen und wenn ja, welche.
bei der einreise in die EU sind folgende produkte verboten:
- Fleisch, Eier und Milchprodukte aus Drittländern (auch verpackter Käse, Konserven oder Trockenfleisch)
- Wildpilze (nur mit spezieller Kontrolle und nach Vorlage eines Ausfuhrzeugnisses)
- Kartoffeln, Kaviar und Stör (in Sonderfällen ist eine Freimenge von 125 Gramm pro Person erlaubt)
Wird man erwischt, werden die Produkte konfisziert und der Reisende muss die Entsorgungskosten von zwei Euro pro Kilo bezahlen. Die Beschränkungen gelten nicht für die Einfuhr aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz.
bei der einreise in die USA sind folgende produkte verboten:
- Frisches, getrocknetes oder in Dosen verpacktem Fleisch oder Fleischprodukten ist verboten, ebenso wie frische Produkte wie Früchte, Pflanzen und Gemüse.
- Kinder-Überraschungseier, Milchprodukte (außer für Babynahrung) und Käse in der Flüssigkeit (wie Hütten- oder Ricotta-Käse) aus Ländern, die von Maul- und Klauenseuche betroffen sind.
- Coca, Berberitze und lose Zitrusblätter sowie getrocknete Gewürze wie Orange, Zitrone, Limette und andere Zitrusblätter, Zitronengras und einige Gemüse- und Obstsamen.
- Fleisch, Milch, Ei, Geflügel und ihre Erzeugnisse wie Wurst, Salami oder Schinken, einschließlich der mit diesen Stoffen hergestellten Erzeugnisse, wie getrocknete Suppenmischung oder -brühe.
Alle anderen, erlaubten Lebensmittel wie Backwaren, Süßigkeiten, Gewürze, Pflanzenöle, Nudeln (ohne Ei), Reis, Mehl und Nüsse sowie Honig, getrocknete Früchte, haltbar gemachter Käse, Dosengerichte, Fisch, Milchprodukte in kleinen Mengen, Tee, Kaffee, Fruchtsäfte und Pulvergetränke müssen angegeben werden, ansonsten drohen Strafen von bis 10.000 US-Dollar. Lebensmittel aus dem Flugzeug, wie Obst, Joghurts oder Sandwiches sollte man unbedingt dort lassen.
(sf)
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