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Ufo droht Lufthansa mit Streiks

Mann im Anzug liegt auf Sitzbank im Flughafen; Foto: iStock.com/ SamuelBrownNG
Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo droht der Lufthansa mit Streik. Für Passagiere könnte das wieder unangenehm werden. Foto: iStock.com/ SamuelBrownNG

Am vergangenen Freitag scheiterten erneute Verhandlungen zwischen dem Lufthansa-Konzern und der Flugbegleitergewerkschaft Ufo. Rollt nun pünktlich zur Ferienzeit eine neue Streikwelle an?

Die jüngsten Gespräche zwischen Flugbegleitergewerkschaft Ufo und dem Lufthansa-Konzern sind gescheitert. In einer Urabstimmung will die Gewerkschaft nun die Tarifforderungen ihrer Mitglieder festlegen und deren Streikbereitschaft abfragen. Im Juli, und damit pünktlich zur Ferienreisezeit, könnte es also wieder deutschlandweite Streiks im Luftverkehr geben. Die genauen Details sollen laut Ufo allerdings erst nach der Abstimmung bekannt gegeben werden.

Lufthansa-Streiks: Diese Rechte haben Passagiere

Passagiere, die im Juli einen Flug mit Lufthansa oder Eurowings antreten wollen, sollten den Status ihres Fluges regelmäßig überprüfen und die Entwicklungen im Auge behalten. Sollten Flüge aufgrund von Streik annulliert werden, haben Fluggäste das Anrecht auf Entschädigung.

„Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden“, weiß Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte bei dem Fluggasthelfer-Portal Airhelp. „Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Wir raten, diese Versorgungsleistungen bei der Fluggesellschaft einzufordern.“ Die Entschädigung kann auch rückwirkend bis zu drei Jahre nach dem eigentlichen Flugtermin beansprucht werden.

Bei einer kurzfristigen Ankündigung des Ausfalls – weniger als 14 Tage vor Abflug – sowie einer mindestens um drei Stunden verspäteten Ankunft können bis zu 600 Euro geltend gemacht werden, heißt es seitens der Experten von Airhelp. Die Höhe des Betrages hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Verspätet sich der Flug wegen eines Streiks um mehr als fünf Stunden oder wird komplett verschoben, muss die Airline sogar den vollen Ticketpreis erstatten.

 


Weiterlesen:

BGH-Entscheid: Airlines müssen auch bei Streik an Passagierkontrollen zahlen

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