Ab 10. November 2024 werden Reisende aus Nicht-EU-Staaten digital erfasst. Möglich macht dies das Einreise-/Ausreisesystem EES, das zugleich den Grundstein für die digitale Einreisegenehmigung ETIAS legt.
„Smart Borders“ nennt sich in der EU eine Initiative, die nach sieben Jahren Vorbereitung endlich in Betrieb geht. Konkret geht es um ein Grenzmanagementsystem, das alle bereits existierenden Kontrollsysteme miteinander verbindet. Zweck von EES (Entry-Exit-System) ist es, einmal alle Reisenden aus Drittstaaten biometrisch zu erfassen und ihre Ein- und Ausreisedaten inklusive aller Einreiseverstöße zu speichern. Pro Jahr reisen rund 700 Millionen Menschen aus Drittstaaten in die EU ein. Außer den Schengen-Staaten machen auch noch folgende Länder mit: Island, Liechtenstein, Norwegen (außer Spitzbergen), Schweiz sowie Bulgarien, Rumänien, Zypern und Kroatien, Dänemark und Irland.
Abgerufen werden können EES-Daten an allen Grenzposten (Schengengrenze, Flughäfen, Häfen). Damit hoffen die EU-Staaten insbesondere Pass- und Identitätsbetrug zu erschweren. Zugleich werden ab dann auch keine Sichtvermerke mehr ins Reisedokument gestempelt. Die Einführung von EES wurde mehrmals verschoben, doch diesmal hat sich die europäische Kommissarin für Inneres und Migration, Ylva Johansson, festgelegt und lobt EES als „das weltweit fortschrittlichste digitale Grenzmanagementsystem“.
EES ist zugleich die Grundlage für ETIAS (European Travel Information and Authorisation System). Wie in den USA und in Großbritannien verlangen dann auch die EU-Staaten eine elektronische Einreisegenehmigung von Angehörigen aus 60 Nicht-EU-Staaten, die jedoch kein Visum benötigen. Elektronische Reisegenehmigungen gibt es schon lange, um einreisende Touristen, Verwandte, Studenten oder Dienstreisende zu überprüfen. Pionier des Systems ist Australien, das bereits 2001 für Singapur und die USA die Visapflicht gegen die elektronische Reiseerlaubnis austauschte. Im Nachgang zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in New York führten die USA aus Sicherheitsgründen 2008 das ESTA-System ein. Kanada und Neuseeland zogen 2015 bzw. 2019 nach.
Die ETIAS-Genehmigung gilt für drei Jahre und jeweils einen Aufenthalt von 90 Tagen mit beliebig vielen Einreisen in einem Zeitraum von 180 Tagen. Wer einen neuen Reisepass bekommt, muss erneut einen Online-Antrag stellen. Die ETIAS-Gebühr ist mit sieben Euro vergleichsweise günstig. Wer unter 18 bzw. über 70 Jahre alt ist, muss gar keine Gebühren bezahlen. Kostenlos sind außerdem alle ETIAS-Anträge für Familienmitglieder von EU-Bürgern sowie Nicht-EU-Bürgern, die jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Wie bei EES wurde die Einführung von ETIAS mehrmals verschoben. Funktioniert jedoch EES wie angekündigt ab 10. November 2024 reibungslos, dann stehen die Chancen gut, dass ETIAS bis Mitte 2025 ebenfalls eingeführt wird.
(thy)
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