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Rückkehrer aus Risikogebieten: Quarantänepflicht ab dem 8. November

In vielen Ländern gelten ab sofort strengere Einreiseregeln. Foto: iStock.com/retvisual
Reisende aus China müssen sich vor dem Abflug testen lassen Foto: iStock.com/retvisual
(zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2020)

Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss ab dem 8. November mit einer verpflichtenden Quarantäne rechnen. Ursprünglich war dies bereits ab dem 15. Oktober geplant. Die Hintergründe…

„Unser gemeinsames Ziel ist, neue Infektionsherde in Deutschland durch Einreisen nach Deutschland zu verhindern“, so Regierungssprecher Steffen Seibert. „Und deswegen halten wir grundsätzlich an der Pflicht fest, dass jemand nach Einreise aus Risikogebieten sich in Selbstisolation begibt.“

Der Start der bereits beschlossenen Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten wurde nun auf den 8. November verschoben. Ursprünglich sollte sie bereits am 15. Oktober in Kraft treten. Die genaue Umsetzung der Quarantänepflicht wird von den einzelnen Bundesländern geregelt. Jedoch existiert bereits eine Musterquarantäneverordnung.

Verkürzung der Pflichtquarantäne nur mit Negativ-Test

Die Pflichtquarantäne soll zehn Tage dauern. Verkürzen könne, wer einen negativen Corona-Test vorweist – frühestens aber fünf Tage nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet. Außerdem sei eine Meldung beim Gesundheitsamt notwendig. Bis zum Inkrafttreten der Pflichtquarantäne am 8. November können Rückkehrer aus Risikogebieten nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, eine 14-tägige Selbstisolation vermeiden. Weitere Informationen finden Sie auf www.bmi.bund.de

Bundesgesundheitsministerium plant weitere Maßnahmen

Für alle, die nicht notwendige Reisen in Risikogebiete unternehmen, will das Gesundheitsminister Jens Spahn nicht nur die Pflichtquarantäne weiterführen, sondern auch die Lohnfortzahlung für einen etwaigen Verdienstausfall stoppen.

Geplant ist außerdem eine Auskunftspflicht gegenüber dem Robert-Koch-Institut (RKI) über den Aufenthaltsort innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise aus einem Risikogebiet.

Ab November soll es digitale Einreiseanmeldungen, statt der derzeit noch bestehenden Aussteigekarten geben. Die Transportunternehmen könnten dann auch verpflichtet werden, Passagierlisten an das RKI weiterzugeben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-aussteigekarte.html

 

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