In der Diskussion um verspätete Erstattungen der Airlines für ausgefallene Flüge schlägt der Geschäftsreiseverband VDR ein neues Modell vor: Kunden sollen ihre Tickets erst beim Check-in bezahlen.
Das Modell „Pay-as-you-check-in“, also die Bezahlung des Flugtickets erst in dem Moment, in dem die Leistung durch die Fluggesellschaften auch tatsächlich erbracht wird, soll Kunden Ärger um aufwändige und teure Erstattungsprozesse ersparen. Unterstützung erhält der VDR vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME).
Bislang ist die übliche Praxis von Fluglinien und Reiseveranstaltern, bereits im Voraus noch nicht erbrachte Leistungen abzurechnen. In der Corona-Krise zeigt sich, dass diese durchaus als kritisch betrachtet werden muss.
Einer der Gründe für die massiven Auswirkungen der Krise auf die Unternehmen ist das seit Jahren übliche Geschäftsgebahren, das Geschäft dauerhaft mit dem „Kredit“ der Kunden zu betreiben, ist der VDR überzeugt, zumal die Gelder für Flug- oder Pauschalreisen weit im Voraus bezahlt werden. Komme es dann, wie in diesem Jahr, aufgrund einer Krise zu einer größeren Anzahl an Annullierungen, seien die Fluggesellschaften schlichtweg nicht in der Lage, die den Kunden zustehenden Gelder zu erstatten. Das „Kundenkreditmodell“ wirke dann als Brandbeschleuniger.
Dass sich der Kunde auf seine Erstattungsansprüche bei Flugausfällen nicht verlassen könne, zeige die jüngste Praxis der Airlines während der Corona-Krise: Der standardisierte Erstattungsprozess für stornierte Flüge wurde aus den gängigen Systemen entfernt – die Beträge nicht ausbezahlt.
Der Vorschlag des Verbandes: „Pay-as-You-check-in“ als Option, den Flugpreis erst zum Zeitpunkt des Check-In zu bezahlen, also bei Leistungserbringung. Über gängige Kreditkarten-Bezahllösungen könne die Zahlung gewährleistet werden – wie im Hotelbereich seit Jahren erfolgreich praktiziert. Im Falle von Flugannullierungen entfalle der Prozess für die Rückerstattung des Flugpreises und damit Aufwand auf allen Seiten.
Das Modell biete zudem Rechtssicherheit, da keine Ansprüche im Nachgang durchgesetzt oder erfüllt werden müssten. Der Staat müsste nicht einspringen, um den Rückerstattungsverpflichtungen insolventer Fluggesellschaften nachzukommen, und es würde auch keine zusätzliche Insolvenzabsicherung benötigt.
Laut Ansicht des VDR solle „Pay-as-You-check-in“ für alle Tarife als Auswahloption definiert werden und nicht ausschließlich im hochpreisigen Segment oder erst ab einem bestimmten Umsatzvolumen als Option verfügbar sein, wie es von einigen Airlines angeboten wird. Daneben könne es auch die sofort bezahlbaren Tarife geben – die Entscheidung liege aber dann beim Kunden.