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Niederlande: EU-Meldepflicht ab 1. April 2020

Landkarte der Niederlande Foto: iStock.com/pawel.gaul

Was lange währt, wird endlich gut: Nach mehreren Terminverschiebungen führen die Niederlande die Meldepflicht für die Entsendung von Mitarbeitern ein.

Konkret bedeutet das, dass Reisende spätestens ab 1. April nicht mehr um die EU-Meldebescheinigung herumkommen. Wie der Visumsdienstleister Visumpoint mitteilt, können bereits ab 1. März dieses Jahres Meldungen erfolgen. Die Niederlande gehören damit zu den letzten Staaten, die der EU-Richtlinie nachkommen.

Bis zu welchem Grad Geschäftsreisende von der Meldepflicht betroffen sein werden, soll zu Beginn des Jahres bekannt noch gegeben werden. Unternehmen müssen ihre delegierten Arbeitnehmer vorab schriftlich bzw. elektronisch anmelden. Zuständig ist das niederländische Ministerium für Soziales und Arbeit.

Bis dato haben andere EU-Mitglieder die EU-Richtlinie unterschiedlich umgesetzt. Dienstreisen sind EU-weit also nicht einheitlich meldepflichtig. So macht Italien keinerlei Ausnahmen, während Österreich und Belgien beispielsweise Besprechungen von der Meldepflicht ausnehmen. Die BRD begrenzt die Meldepflicht wiederum auf einzelne Branchen und befreit Mitarbeiter von der Registrierung, wenn sie das Mindestgehalt der jeweiligen Branche erhalten.

(thy)

 

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