Mit diesem Beitrag halten wir Sie auf dem Laufenden, was Einreisebedingungen und angekündigte Änderungen in Sachen Visa und elektronische Einreiseanmeldungen angeht.
Die brasilianischen Behörden haben die Steuerregelung für Besucher in Rio de Janeiro geändert: Sie sollen bald die Steuern auf Einkäufe in Geschäften erstattet bekommen.
An den Landesgrenzen von Bulgarien und Rumänien fallen, wie bereits davor an den Flughäfen, die Kontrollen weg.
Bei Einreise zu touristischen Aufenthalten müssen ausländische Reisepässe unter anderem aus der EU lediglich eine Mindestgültigkeit für die Dauer des Aufenthalts vorweisen. Diese Regelung ist bis zum 30. November 2025 befristet. Außerdem muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können.
Seit dem 2. April ist eine elektronische Reisegenehmigung Pflicht. Sie muss vor der Einreise online beantragt werden. Die Gebühr dafür wurde kürzlich von zwölf auf etwa 19 Euro erhöht. Gültig ist die ETA für alle Einreisen mit je maximal 180 Tagen Aufenthalt innerhalb von zwei Jahren. Zur Einreise ist ein Reisepass nötig, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2025 werden auch bestimmte Ausnahmetatbestände anerkannt: EU-Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU-Bürger im Vereinigten Königreich über einen Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, können weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren.
Seit Jahresbeginn 2025 müssen Reisende für die Karibikinseln der British Virgin Islands (BVI) vor Abreise online ein Einreise- und Zollformular ausfüllen und absenden. Dafür benötigt werden die Fähr- oder Fluginformationen sowie der Reisepass. Das Online-Einreiseformular ersetzt das alte Formular in Papierform. Die Bestätigung ist bei der Einreise in die BVI in ausgedruckter Form oder digital auf Smartphone bzw. Tablet vorzuzeigen. Das Formular ist 72 Stunden vor Ankunft verfügbar. Für Kreuzfahrtgäste gilt dieses Online-Einreiseformular nicht, sie werden in einem anderen Verfahren über die Schifffahrtsgesellschaft abgefertigt. Die ursprünglich geltenden Einreisebestimmungen haben sich dadurch nicht geändert.
Kasachstan bietet neue Möglichkeiten für „digitale Nomaden“, die ihre berufliche Tätigkeit mit Reisen verbinden. Das bereits eingeführte Visum der Kategorie B12-1 wird als Mehrfachvisum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr ausgestellt und kann auf Antrag beim Innenministerium der Republik Kasachstan um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Erstantrag ist über die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Kasachstan zu stellen. Berechtigt zur Beantragung dieses Visums sind Staatsangehörige aller Länder, die im Ausland erwerbstätig sind und ein dauerhaftes Einkommen aus ausländischen Quellen nachweisen können. Eingereicht werden müssen ein Kontoauszug der letzten sechs Monate, der ein stabiles monatliches Einkommen von mindestens 3.000 US-Dollar nachweist, eine Steuererklärung aus dem Heimatland, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Krankenversicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums. Von der Vorlage eines Einladungsschreibens sind Antragsteller etwa aus Deutschland und Österreich befreit.
Seit dem 1. April 2025 können deutsche Staatsangehörige nur noch mit gültigem Visum nach Namibia einreisen. Folgende Arten der Visumsbeantragung werden zur Verfügung stehen: online und bei der namibischen Botschaft in Berlin. Zum geplanten „Visum bei Einreise“ (Visa on arrival) liegen dem Auswärtigen Amt derzeit noch keine Informationen vor.
Die pakistanische Regierung hat eine Änderung ihrer Visapolitik angekündigt. Staatsangehörige aus 126 Ländern erhalten nun kostenlos ein Visum vor der Ankunft, das 90 Tage gültig ist.
Die Ausnahmeregelung für K-ETA wurde um ein Jahr verlängert. Bis zum 31. Dezember 2025 benötigen deutsche Staatsangehörige keine K-ETA mehr, um visumfrei nach Südkorea einzureisen.
Voraussichtlich ab 1. Mai 2025 müssen Reisende, die nicht die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen, vor Ankunft in Thailand eine digitale Einreisekarte („Thailand Digital Arrival Card“) online ausfüllen. Die Registrierung ist frühestens drei Tage vor Ankunft möglich; das bisherige Papierformular entfällt.
Die Einreise nach Tunesien ist seit dem 1. Januar 2025 nur noch mit einem Reisepass möglich. Wer mit einem gültigen deutschen vorläufigen Reisepass nach Tunesien reist, muss ein Hin- und Rückflugticket sowie eine ausreichende Geldsumme für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.
Bei ESTA- und Visumanträgen sind nur noch die Angaben „männlich“ und „weiblich“ möglich. Personen mit Geschlechtseintrag „X“ oder solche, deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht, müssen zusätzlich die Geburtsurkunde mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag beziehungsweise ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister vorlegen.
Einfuhr, Besitz und Nutzung sämtlicher elektronischer Zigaretten (einschließlich Verdampfer, Tabakerhitzer etc.) und des dazugehörigen Equipments sind seit dem 1. Januar verboten. Es drohen Geldstrafen bis zu 3 Mrd. VND oder bis zu 15 Jahren Haft. Neu hat Vietnam die visafreie Einreise für unter anderem deutsche Staatsbürger verlängert. Die neue Regelung gilt bis zum 14. März 2028 und schließt nun neu auch Besucher mit Pässen aus Polen, der Tschechischen Republik und der Schweiz ein.
sus