Zum Jahreswechsel haben einige Länder ihre Einreisebedingungen geändert oder Änderungen angekündigt. Einen Überblick sehen Sie hier:
Die brasilianischen Behörden haben die Steuerregelung für Besucher in Rio de Janeiro geändert: Sie sollen bald die Steuern auf Einkäufe in Geschäften erstattet bekommen.
An den Landesgrenzen von Bulgarien und Rumänien fallen, wie bereits davor an den Flughäfen, die Kontrollen weg.
Bei Einreise zu touristischen Aufenthalten müssen ausländische Reisepässe unter anderem aus der EU lediglich eine Mindestgültigkeit für die Dauer des Aufenthalts vorweisen. Diese Regelung ist bis zum 30. November 2025 befristet. Außerdem muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können.
Ab 2. April ist eine elektronische Reisegenehmigung Pflicht. Sie muss vor der Einreise online beantragt werden und kostet rund zwölf Euro. Gültig ist die ETA für alle Einreisen mit je maximal 180 Tagen Aufenthalt innerhalb von zwei Jahren. Zur Einreise ist ein Reisepass nötig, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2025 werden auch bestimmte Ausnahmetatbestände anerkannt: EU-Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU-Bürger im Vereinigten Königreich über einen Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, können weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren.
Die pakistanische Regierung hat eine Änderung ihrer Visapolitik angekündigt. Staatsangehörige aus 126 Ländern erhalten nun kostenlos ein Visum vor der Ankunft, das 90 Tage gültig ist.
Die Ausnahmeregelung für K-ETA wurde um ein Jahr verlängert. Bis zum 31. Dezember 2025 benötigen deutsche Staatsangehörige keine K-ETA mehr, um visumfrei nach Südkorea einzureisen.
Die Einreise nach Tunesien ist seit dem 1. Januar nur noch mit einem Reisepass möglich. Wer mit einem gültigen deutschen vorläufigen Reisepass nach Tunesien reist, muss ein Hin- und Rückflugticket sowie eine ausreichende Geldsumme für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.
Einfuhr, Besitz und Nutzung sämtlicher elektronischer Zigaretten (einschließlich Verdampfer, Tabakerhitzer etc.) und des dazugehörigen Equipments sind seit dem 1. Januar verboten. Es drohen Geldstrafen bis zu 3 Mrd. VND oder bis zu 15 Jahren Haft.
sus