Mit diesem Beitrag halten wir Sie auf dem Laufenden, was Einreisebedingungen und angekündigte Änderungen in Sachen Visa und elektronische Einreiseanmeldungen angeht.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden).
20.06.2025 Seit Inkrafttreten des Dekrets 366 am 29. Mai 2025 dürfen vorbestrafte Personen unter bestimmten Bedingungen nicht mehr einreisen.
02. Juli 2025 Das Auswärtige Amt warnt vor Reise in die Regionen Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, (mit Ausnahme der Route von Addis Abeba nach Hawassa, von welcher abgeraten wird), Somali und die westliche Zone der Region Tigray sowie in das Grenzgebiet zu Südsudan und Kenia und in das Grenzgebiet zu Eritrea. Vor nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens, mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba, wird abgeraten. Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in den Norden in und um die Nationalparks Pendjari und W. Von Reisen die Departements Atakora und Alibori nördlich der Linie Boukoumbé – Natitingou – Kérou – Kandi – Segbana (einschließlich der Orte Boukoumbé, Tanguieta, Natitingou (und Umgebung), Segbana und Kandi) sowie im gesamten Grenzgebiet zu Nigeria im Departement Borgou (einschließlich des Forêt des Trois-Rivières sowie der Orte Kalalé und Nikki) wird dringend abgeraten.
Die brasilianischen Behörden haben die Steuerregelung für Besucher in Rio de Janeiro geändert: Sie sollen bald die Steuern auf Einkäufe in Geschäften erstattet bekommen.
An den Landesgrenzen von Bulgarien und Rumänien fallen, wie bereits davor an den Flughäfen, die Kontrollen weg.
Bei Einreise zu touristischen Aufenthalten müssen ausländische Reisepässe unter anderem aus der EU lediglich eine Mindestgültigkeit für die Dauer des Aufenthalts vorweisen. Diese Regelung ist bis zum 30. November 2025 befristet. Außerdem muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können.
Gabun hat ein bis zum 30. September 2025 befristetes e-Visumverfahren nur für Touristen (einmalige Einreise) eingerichtet.
Großbritannien hat die Gebühr für die seit dem 2. April notwendige elektronische Reisegenehmigung von zwölf auf etwa 19 Euro erhöht. Gültig ist die ETA für alle Einreisen mit je maximal 180 Tagen Aufenthalt innerhalb von zwei Jahren. Zur Einreise ist ein Reisepass nötig, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2025 werden auch bestimmte Ausnahmetatbestände anerkannt: EU-Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU-Bürger im Vereinigten Königreich über einen Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, können weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren.
Seit Jahresbeginn 2025 müssen Reisende für die Karibikinseln der British Virgin Islands (BVI) vor Abreise online ein Einreise- und Zollformular ausfüllen und absenden. Dafür benötigt werden die Fähr- oder Fluginformationen sowie der Reisepass. Das Online-Einreiseformular ersetzt das alte Formular in Papierform. Die Bestätigung ist bei der Einreise in die BVI in ausgedruckter Form oder digital auf Smartphone bzw. Tablet vorzuzeigen. Das Formular ist 72 Stunden vor Ankunft verfügbar. Für Kreuzfahrtgäste gilt dieses Online-Einreiseformular nicht, sie werden in einem anderen Verfahren über die Schifffahrtsgesellschaft abgefertigt. Die ursprünglich geltenden Einreisebestimmungen haben sich dadurch nicht geändert.
12.05.2025: Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Jammu und Kaschmir, Punjab und in die an Pakistan grenzenden indischen Gebiete westlich des ehemaligen National Highways N 15, einschließlich der Städte Jaisalmer, Bikaner und Ganganagar. Eine dringende Reisewarnung besteht für Manipur.
07.05.2025 Kasachstan führt das „Goldene Visum“ ein: Ausländische Staatsangehörige, die mindestens 300.000 US-Dollar in das Stammkapital kasachischer Unternehmen oder in lokal börsennotierte Wertpapiere investieren, erhalten ein vereinfachtes elektronisches Verfahren zur Beantragung eines Investorenvisums. Dieses beinhaltet auch die Möglichkeit, eine bis zu zehn Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis für Kasachstan zu erhalten – ein Novum in Zentralasien.
Kasachstan bietet außerdem neue Möglichkeiten für „digitale Nomaden“, die ihre berufliche Tätigkeit mit Reisen verbinden. Das bereits eingeführte Visum der Kategorie B12-1 wird als Mehrfachvisum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr ausgestellt und kann auf Antrag beim Innenministerium der Republik Kasachstan um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Erstantrag ist über die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Kasachstan zu stellen. Berechtigt zur Beantragung dieses Visums sind Staatsangehörige aller Länder, die im Ausland erwerbstätig sind und ein dauerhaftes Einkommen aus ausländischen Quellen nachweisen können. Eingereicht werden müssen ein Kontoauszug der letzten sechs Monate, der ein stabiles monatliches Einkommen von mindestens 3.000 US-Dollar nachweist, eine Steuererklärung aus dem Heimatland, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Krankenversicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums. Von der Vorlage eines Einladungsschreibens sind Antragsteller etwa aus Deutschland und Österreich befreit.
20.06.2025 Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela der Departamentos Norte de Santander und Cesar und rät dringend von Reisen in folgende Departamentos bzw. Gebiete ab (mit Ausnahme von Fahrten auf Hauptstraßen zwischen Großstädten bei Tageslicht): Norte de Santander (inklusive der Hauptstraßen zwischen Cúcuta und Ocaña sowie Cúcuta und Tibú), Arauca (mit Ausnahme der gleichnamigen Hauptstadt), Vichada (mit Ausnahme der Hauptstadt Puerto Carreño), Guainía (mit Ausnahme der Hauptstadt Puerto Inírida), Guaviare (mit Ausnahme der Hauptstadt San José del Guaviare), Caquetá (mit Ausnahme der Hauptstadt Florencia), Östliche und südliche Teile von Meta (mit Ausnahme der Tourismusregion Caño Cristales), Putumayo (mit Ausnahme der Hauptstadt Mocoa), Nariño (außer der Hauptstadt Pasto und dem Grenzübergang Ipiales), Cauca (besonders ländliche Gebiete und Überlandstraßen), Westliches Valle del Cauca (inklusive Buenaventura sowie Jamundí). Chocó (außer dem Küstenstreifen zwischen Nationalpark Utría und Punta Arusi), Ländliche Regionen im Norden von Antioquia, Süd-Córdoba und Süd-Bolívar sowie Cali (Stadtgebiet und angrenzende Gemeinden).
04.06.2025 Bei der Einreise werden biometrische Daten aller Reisenden erfasst. Personen mit vorherigem Aufenthalt in Kuwait müssen damit rechnen, durch die kuwaitischen Sicherheitsbehörden im Rahmen der Einreisekontrollen ausführlich befragt und im Einzelfall zurückgewiesen zu werden, sofern negative Erkenntnisse zur Person vorliegen, so das Auswärtige Amt. Das Verfahren kann bis zu einem halben Tag dauern. In dieser Zeit dürfen die Reisenden den Transitbereich nicht verlassen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum für die Einreise. Dieses kostet zehn Euro und kann vorab bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung oder direkt bei Einreise über Land bzw. den internationalen Flughafen Kuwait als „Visa on arrival“ beantragt werden. Für die Einreise ist zwingend eine Referenzadresse in Kuwait (Hotel/Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Kuwait) nachzuweisen. Für die Beantragung von Visa werden nur die Geschlechter „männlich“ oder „weiblich“ zur Auswahl gestellt. Für einen reinen Transitaufenthalt benötigen deutsche Staatsbürger kein Visum.
23.05.2025 Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig und in einwandfreiem, unbeschädigtem Zustand sowie gut lesbar sein. Beschädigte Reisepässe können zur Verweigerung der Einreise führen. Es sind mehrere Fälle bekannt, in denen Reisende trotz vorheriger Prüfung und Mitnahme durch die jeweilige Fluggesellschaft von den mosambikanischen Grenzbeamten am Flughafen zurückgewiesen wurden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Seit dem 1. April 2025 können deutsche Staatsangehörige nur noch mit gültigem Visum nach Namibia einreisen. Folgende Arten der Visumsbeantragung werden zur Verfügung stehen: online und bei der namibischen Botschaft in Berlin. Zum geplanten „Visum bei Einreise“ (Visa on arrival) liegen dem Auswärtigen Amt derzeit noch keine Informationen vor.
02. Juli 2025 Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in den Bundesstaat Borno, mit Ausnahme der Hauptstadt Maiduguri und rät von nicht notwendigen Reisen in die Hauptstadt des Bundesstaates Borno Maiduguri ab. Außerdem wird vor Reisen in die folgenden Bundesstaaten gewarnt: Sokoto, Zamfara, Katsina, Kano, Jigawa, Yobe, Kaduna, Bauchi und Gombe, in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses), in den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa sowie in den südlichen Teil des Bundesstaat Rivers. Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten sowie die Küstengewässer von Nigeria (Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny) wird dringend abgeraten: westliches Taraba (Bali und Gembu) und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (südlich von Jola), in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Benue, Niger, Kebbi, Südnigeria: Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise beantragt werden muss. Seit dem 1. Mai gilt ausschließlich das elektronische Visumverfahren über diese Webseite. Visa werden innerhalb von ca. 48 Stunden erteilt und gemeinsam mit einem QR-Code per E-Mail an die antragstellende Person übermittelt. Das Visum und der QR-Code müssen während der gesamten Reise mitgeführt werden. Seit dem 1. Mai müssen alle ausländischen Reisenden zusätzlich zum erforderlichen Visum vor der Ein- oder Ausreise „Landing und Exit Cards“ hier beantragen. Die Nachweise über die geplante Ein- oder Ausreise sind während der gesamten Reise- und Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Nigeria mitzuführen.
Staatsangehörige aus 126 Ländern erhalten seit kurzem kostenlos ein Visum vor der Ankunft, das 90 Tage gültig ist. Dieses „Visa on arrival“ seien allerdings derzeit nicht empfehlenswert, meldet das Auswärtige Amt. Die Behörde warnt vor Reisen in die ehemalige Nordwestgrenzprovinz (NWFP) Khyber Pakhtunkhwa, insbesondere in die Provinzhauptstadt Peshawar und die sogenannten „merged districts“ (MDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas). Zusätzlich gibt es eine Warnung für die Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways zwischen Mansehra und Einbiegen der N15. Davon ausgenommen sind die Unesco–Weltkulturerbestätte Taxila sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad sowie die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).Weitere Reisewarnungen bestehen für Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) sowie entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km, soweit Pakistan nicht weitere Sperrungen verfügt. Von nicht notwendigen Reisen, vor allem in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir, rät das Auswärtige Amt ab. Nach indischen Luftschlägen in der Nacht zum 7. Mai 2025 hat Pakistan seinen Luftraum für voraussichtlich 48 Stunden geschlossen. Internationale Flüge von und nach Pakistan wie auch Inlandsflüge sind ausgesetzt.
Die Ausnahmeregelung für K-ETA wurde um ein Jahr verlängert. Bis zum 31. Dezember 2025 benötigen deutsche Staatsangehörige keine K-ETA mehr, um visumfrei nach Südkorea einzureisen. Im Februar 2025 wurde ein elektronisches Formular (e-Arrival Card) zur Einreise in die Republik Korea eingeführt. Das elektronische Formular kann gebührenfrei innerhalb der drei Kalendertage vor der Einreise online eingereicht werden. Bis Ende 2025 kann alternativ bei Ankunft am Flughafen ein ausgedrucktes Einreiseformular ausgefüllt werden. Ausgenommen hiervon sind u.a. Inhaber von dauerhaften Aufenthaltstiteln (ARC) oder einer K-ETA Reisegenehmigung.
18.6.2025 Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Südsudan und fordert deutsche Staatsangehörige, die sich zurzeit dort aufhalten, dringend zur Ausreise auf. In mehreren Landesteilen ist die Situation derzeit besonders angespannt. Dies gilt insbesondere für Upper Nile State und Jonglei State, wo es besonders häufig zu bewaffneten Auseinandersetzungen und Luftangriffen mit Toten und Verletzten kommt. Ein Übergreifen der bestehenden Spannungen auf andere Regionen in Südsudan mit sehr kurzfristigen Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Hauptstadt Dschuba sowie die Aufrechterhaltung des internationalen Flugverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden. In der Nähe von Dschuba ist es bereits zu bewaffneten militärischen Auseinandersetzungen mit Luftangriffen gekommen.
04.06.2025 Seit Oktober 2024 müssen alle Besucher Sansibars eine obligatorische Einreiseversicherung der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) für die Dauer ihres Aufenthalts (bis zu 92 Tage) für rund 44 US-Dollar pro Person abschließen. Diese kann nur bei der ZIC abgeschlossen werden, andere internationale Reiseversicherungspolicen werden nicht akzeptiert. Wird diese Versicherung nicht nachgewiesen, kann die Einreise verweigert werden.
Seit dem 1. Mai 2025 müssen Reisende, die nicht die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen, vor Ankunft in Thailand eine digitale Einreisekarte („Thailand Digital Arrival Card“) online ausfüllen. Die Registrierung ist frühestens drei Tage vor Ankunft möglich; das bisherige Papierformular entfällt.
Die Einreise nach Tunesien ist seit dem 1. Januar 2025 nur noch mit einem Reisepass möglich. Wer mit einem gültigen deutschen vorläufigen Reisepass nach Tunesien reist, muss ein Hin- und Rückflugticket sowie eine ausreichende Geldsumme für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.
14 Juli 2025 Der US-Kongress hat ein Gesetzespaket verabschiedet, wonach die ESTA-Gebühr für Reisende aus visabefreiten Ländern von 21 auf 40 US-Dollar fast verdoppelt werden soll. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch unklar. Bei ESTA- und Visumanträgen sind nur noch die Angaben „männlich“ und „weiblich“ möglich. Personen mit Geschlechtseintrag „X“ oder solche, deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht, müssen zusätzlich die Geburtsurkunde mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag beziehungsweise ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister vorlegen.
Einfuhr, Besitz und Nutzung sämtlicher elektronischer Zigaretten (einschließlich Verdampfer, Tabakerhitzer etc.) und des dazugehörigen Equipments sind seit dem 1. Januar verboten. Es drohen Geldstrafen bis zu 3 Mrd. VND oder bis zu 15 Jahren Haft. Neu hat Vietnam die visafreie Einreise für unter anderem deutsche Staatsbürger verlängert. Die neue Regelung gilt bis zum 14. März 2028 und schließt nun neu auch Besucher mit Pässen aus Polen, der Tschechischen Republik und der Schweiz ein.
sus