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Israel: Ab 1. Januar brauchen Deutsche eine E-Reiseerlaubnis (ETA)

Jerusalem: Klagemauer und Felsendom Foto: iStock/VanderWolf-Images

Ab dem neuen Jahr ist sie nicht mehr testweise und gratis, sondern verpflichtend und gebührenpfichtig – die Electronic Travel Authorization (ETA-IL) muss dann vor der Einreise nach Israel beantragt werden.  

Mit dem Ende dieses Jahres läuft auch die Testphase für Israels neues elektronisches Einreisesystem aus. Dann kommt man nicht mehr ohne vorherige Beantragung der Elektronischen Reiseerlaubnis (ETA-IL approval) ins Land. Der ETA-IL-Antrag muss unter anderem von allen Bürgern mit deutschem, österreichischem und Schweizer Pass gestellt werden.

ETA-IL funktioniert wie ESTA

Die Electronic Travel Authorization (ETA-IL) funktioniert ähnlich wie ESTA, dem System für das Vorab-Screening, das die USA bereits 2009 installierten. Das heißt, spätestens 72 Stunden vor der Abreise muss der ETA-IL-Antrag für Israel online gestellt werden. Wer eine Bewilligung erhält, darf dann beliebig oft einreisen mit einer jeweiligen Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die Gebühren belaufen sich auf 25 Schekel, das sind derzeit umgerechnet 6,60 Euro. Wie bei allen Electronic-Travel-Authorization-Systemen anderer Staaten garantiert die elektronische Reiseerlaubnis nicht automatisch die Einreise nach Israel. Darüber entscheidet immer noch der einzelne Grenzbeamte bei der Passkontrolle.

Es ist nicht notwendig die Bestätigung ausgedruckt mitzuführen und auch sonst läuft die neue Einreisegenehmigung komplett digital ab: Nach der Ankunft am Flughafen muss man lediglich den Reisepass an den zahlreichen dafür vorgesehenen Automaten scannen. Auch das persönliche Gespräch an einem Einreiseschalter entfällt, sodass bei der Einreise nach Israel keine Fragen beantwortet werden müssen.

Mehr Infos zu Israel ETA-IL

(thy)

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