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Einigung zur Fluggastdatenspeicherung

Flugzeugkabine
Wer ist wann und wohin geflogen – Informationen zu Fluggastdaten sollen die Abwehr von Terroranschlägen unterstützen. Foto: iStock

Die EU hat sich auf einen neuen Kompromiss in Sachen Fluggastdatenspeicherung geeinigt. Das beinhaltet der Beschluss, dem jetzt nur noch das EU-Parlament zustimmen muss

Als „wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Terrorismus und schwere und schwerste Kriminalität“ begrüßte Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Einigung zur Fluggastdatenspeicherung, die am vergangenen Freitag beim Treffen der europäischen Justiz- und Innenminister in Brüssel getroffen wurde. Nach den jüngsten Terroranschlägen in Paris war die jahrelange Diskussion über die Speicherung von Fluggastdaten innerhalb der europäischen Union mit Nachdruck wieder aufgenommen worden.

Sechs Monate können die Daten von Fluggästen in Zukunft gespeichert werden. Zu den Fluggastdaten zählen neben Angaben zum Flug auch Informationen zu Kreditkartendaten und Details zu Essenswünschen. Nach sechs Monaten werden die Fluggastdaten anonymisiert und stehen den Sicherheitsbehörden so für insgesamt fünf Jahre zur Verfügung. Die Fluggastdatenspeicherung ist nur für außereuropäische Flüge verpflichtend, für innereuropäische Strecken bleibt der Datenaustausch nach wie vor fakultativ.

Der Beschluss zur Fluggastdatenspeicherung soll bis Weihnachten vom EU-Parlament besiegelt werden.

(Quellen: www.europarl.europa.eu und www.bmi.bund.de)

Koffer weg: Das sind Ihre Rechte
Das wünschen sich Fluggäste wirklich