(Aktualisiert am 20. März, 14 Uhr)
Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wurde verlängert und gilt nun bis mindestens Ende April. Alle Reisebuchungen für die Osterferien sind somit betroffen.
>> Das Auswärtige Amt informiert laufend: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Einreisestopp für Nicht-EU-Bürger: Die Bundespolizei weist an den Flughäfen Frankfurt und München entsprechend ab. Wer einen längerfristigen Aufenthaltstitel in einem EU-Land hat, sei von der Einreisebeschränkung befreit so das Bundesinnenministerium. Durchreisen dürften EU-Bürger sowie Bürger aus der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Großbritannien.
Außerdem werden derzeit über 100.000 deutsche Urlauber zurückgeholt. Das ist die größte Rückholaktion in der Bundesrepublik.
Die Deutsche Bahn passt indes den Regionalfahrplan an die sinkende Nachfrage an und fährt Kapazitäten herunter. Bis auf weiteres wird in den Zügen nicht mehr kontrolliert. Reisende sollten sich vorab über ihre Verbindung informieren. >> Im Rahmen der Rückholaktion für deutsche Reisende gelten Flugtickets ab sofort als Bahn-Fahrscheine.
Die Kulanzregeln der Deutschen Bahn für die Zeit vom 13. März bis zum 30. April:
Flexible Nutzung innerdeutscher Tickets: Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise innerhalb Deutschlands verschieben möchten, können ihre bis zum 13. März erworbenen Tickets noch bis zum 30. Juni flexibel für die gebuchte Strecke nutzen. Bei Sparpreisen wird die Zugbindung aufgehoben.
Umwandlung in Reisegutscheine: Bis zum 13. März erworbene Tickets für Reisen bis 30. April können kostenfrei in einen Reisegutschein umgewandelt werden. Dies gilt auch für Sparpreise. Anträge zur Umwandlung in einen Reisegutschein können auch noch nach dem gebuchten Reisetag abgeschickt werden.
Stornierung bei Flexpreistickets: Unabhängig von den nun geltenden Sonderkulanzen haben Reisende mit Flextickets grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrkarte bis vor dem Reisetag kostenfrei erstatten zu lassen.