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Corona-Hotspots: Beherbergungsverbot für Münchner und Würzburger

Beherbergungsverbot Dehoga
Corona-Schwellenwert: Münchner und Würzburger müssen in anderen Bundesländern mit Beherbergungsverboten rechnen. Foto: iStock.com/byakkaya

Reisenden aus München und Würzburg droht aufgrund der derzeit hohen Inzidenzwerte in ihren Heimatstädten ein Beherbergungsverbot in anderen Bundesländern. 

Die hohen Corona-Fallzahlen in den bayerischen Städten München und Würzburg ziehen Konsequenzen für Reisende nach sich: Wer aus den derzeitigen Corona-Hotspots in andere Bundesländer reisen möchte, muss mit Beherbergungsverboten rechnen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) regelt beispielsweise für Baden-Württemberg: „Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde. Maßgeblich hierfür sind die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts.“

Ausnahmen seien allerdings möglich, wenn Gäste gegenüber der Beherbergungsstätte nachweisen können, „dass keine Anhaltspunkte einer Infektion mit dem Coronavirus bei ihnen vorhanden sind.“ Auch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses oder eines aktuellen negativen Corona-Tests können das Beherbergungsverbot aufheben.

Keine Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern

Für die Bundesländer Brandenburg, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt sieht der Dehoga ähnliche Regelungen vor. In Mecklenburg-Vorpommern ist sogar die Einreise aus Corona-Hotspots verboten. „Soweit eine Einreise oder ein Aufenthalt für den Betreiber eines Beherbergungsbetriebs erkennbar nicht gestattet ist, sind die Betreiber verpflichtet, die Gäste spätestens am Tag vor der Anreise darauf hinzuweisen und dies zu dokumentieren“, heißt es beim Dehoga. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein können Reisenden aus innerdeutschen Risikogebieten eine 14-tägige Quarantäne verhängen.

Mehr dazu auf https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/coronabedingte-reisebeschraenkungen/

München plant Allgemeinverfügung mit Maskenpflicht

Nachdem der Corona-Schwellenwert in der bayerischen Landeshauptstadt seit einigen Tagen deutlich überschritten ist, plant München eine Allgemeinverfügung mit verschärften Maßnahmen. Neben Kontaktbeschränkungen und Alkoholverboten an öffentlichen Plätzen soll ab Donnerstag, 24. September, in Teilen der Innenstadt Maskenpflicht bestehen.

 

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