Der Bundesgerichtshof (BGH) fällt ein weiteres Urteil zum Schadenersatz bei Flugverspätung: In zwei Klagen forderten Reisende zusätzliche Erstattungen für Hotel und Mietwagen.
Im einen Fall landeten die Kläger auf ihrer Reise von Frankfurt am Main nach Las Vegas mit mehr als 30 Stunden Verspätung. Von der Airline verlangten sie – zusätzlich zur Ausgleichszahlung von 600 Euro – eine Kompensation für Hotel und Mietwagen. Im anderen Fall kamen die Kläger aufgrund eines verspäteten Abflugs einen Tag später als geplant in Windhoek an. Sie forderten ebenfalls Erstattungen für eine zusätzliche Hotelübernachtung.
In beiden Fällen lagen die geforderten Kosten für Hotel und Mietwagen unter der gesetzlich geregelten maximalen Entschädigungspauschale von 600 Euro. Das BGH schließt doppelte Kompensationszahlungen aus, weist die Klagen zurück und urteilt: Die zusätzlich geforderten Kompensationen können auf die getätigten Entschädigungszahlungen nach EU-Fluggastrechteverordnung angerechnet werden.
(Quelle: BGH/www.bundesgerichtshof.de)
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