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Erstattung bei Zugverspätung jetzt auch online

bahn-erstattung.de
Schon während der Verspätung kann jetzt auf www.bahn-erstattung.de eine Preiserstattung beantragt werden. Foto: www.bahn-erstattung.de

Bei einer Zugverspätung können Fahrgäste der Deutschen Bahn eine teilweise Rückerstattung ihres Ticketpreises erwirken. Bis dato war die Beantragung der Erstattung mit dem Fahrgastrechte-Formular nur am Schalter oder per Post möglich. Mit der neu eingeführten Web-App auf www.bahn-erstattung.de ist dieses Prozedere jetzt auch online möglich.

Neue Web-App für Smartphones und Tablets

Der neue Web-Service kann auf dem PC sowie auf allen Smartphones und Tablets genutzt werden. Praktisch: Das Fahrgastrechte-Formular kann jetzt auch online oder mobil ausgefüllt werden. So kann der Erstattungsantrag schon während der Verspätung im Zug direkt an die Deutsche Bahn übermittelt werden. Der neue Service soll auch den Irrtum revidieren, dass die Kosten nicht erstattet werden, wenn die Verspätung nicht direkt am Schalter quittiert wurde. „Ich möchte dazu beitragen, dass die Kostenrückerstattung für jeden Bahnkunden unkompliziert und ohne Ärger erledigt werden kann“, so Thomas Hartmann, der Macher der Website.

Kostenerstattung ab einer Stunde Verspätung

Bei einer Zugverspätung von mindestens einer Stunde erhält der Kunde eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises, ab zwei Stunden sogar 50 Prozent. Der Grund für die Verspätung spielt für die Rückerstattung keine Rolle. Auf höhere Gewalt kann sich die Deutsche Bahn nicht mehr berufen.



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