Uber hat eine herbe juristische Niederlage einstecken müssen und muss erst einmal seine Dienste in der österreichischen Hauptstadt ruhen lassen. Das hat das Handelsgericht in einer einsweiligen Verfügung entschieden.
Geklagt hatte der österreichischen Zeitung Standard zufolge die Taxifunkzentrale 40100 wegen „Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß“. Dabei berufen sich die Taxifahrer auf das Wiener Gesetz, dass sie überall Kundschaft aufnehmen dürfen, aber das nur zu einem vom Rathaus festgelegten Festpreis.
Uber betreibt sein Geschäft jedoch nach dem Mietwagensystem, das seine Preise selbst festlegen darf. Allerdings muss ein Mietwagen nach jeder Tour in die Zentrale zurückkehren, was bei den Uber-Fahrten meist nicht der Fall ist. Uber argumentiert darüber hinaus, dass es lediglich die technische Plattform für Mietfahrten bereitstellt und nicht selbst Mietwagendienste anbietet.
Uber stellte noch am Mittwochabend – also sofort – seine Dienste in Wien ein und gab bekannt, so schnell wie möglich allen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, um wieder seine Fahrdienste anbieten zu können. Einen Zeitpunkt dafür konnte das kalifornische Unternehmen jedoch noch nicht nennen.
(thy)