Gegenwärtig ist in der US-Regierung eine Liste im Umlauf, der zufolge es Reiseverbote und -beschränkungen für 43 Staaten in drei abgestuften Formen geben könnte.
Noch ist nichts entschieden. Doch wie die New York Times berichtet, droht gegenwärtig 43 Ländern ein Reiseverbot. Die Verbote und Beschränkungen sind diesmal weiter gefasst als in Präsident Trumps erster Amtszeit. Der vorläufige Entwurf aus dem Außenministerium in Kooperation mit den Sicherheitsbehörden schlägt elf Staaten vor (rot gekennzeichnet), denen grundsätzlich die Einreise in die USA verboten wird. Darunter befinden sich altbekannte Feinde von Afghanistan bis Yemen.
Afghanistan | Libyen | Syrien |
Bhutan | Nordkorea | Venezuela |
Kuba | Somalia | Jemen |
Iran | Sudan |
Aber auch das Königreich Bhutan fällt in diese Kategorie. Über den Grund kann nur spekuliert werden. Vermutet wird, dass unter den Einreisenden aus Bhutan besonders viele Personen gegen die Visaregeln verstoßen.
Belarus | Myanmar | Südsudan |
Eritrea | Pakistan | Turkmenistan |
Haiti | Russland | |
Laos | Sierra Leone |
Für Staaten, die mit Orange gekennzeichnet sind, gibt es womöglich ein Reiseverbot für Personen mit Einwanderungs- und Touristenvisum. Wohlhabende Geschäftsleute werden wahrscheinlich von diesen Restriktionen ausgenommen. Allerdings müssen sie sich persönlichen Interviews in den Konsulaten und Botschaften unterziehen.
Angola | Demokratische Republik Kongo | St. Kitts und Nevis |
Antigua und Barbuda | Dominica | St. Lucia |
Benin | Äquatorial Guinea | São Tomé und Príncipe |
Burkina Faso | Gambia | Tschad |
Kambodscha | Liberia | Vanuatu |
Kamerun | Malawi | Zimbabwe |
Kapverden | Mali | |
Republik Kongo | Mauretanien |
Der Vorschlag der gelben Liste umfasst 22 Länder, denen 60 Tage Zeit gegeben werden soll, um vermeintliche Mängel zu beheben. Passiert nichts, werden sie in die anderen Listen eingestuft. Zu den Mängeln, die von der USA genannt werden, gehören beispielsweise die Nichtweitergabe von Informationen über Einreisende an die US-Grenzbehörden, angeblich unzureichende Sicherheitspraktiken bei der Passausstellung oder der Verkauf von Staatsbürgerschaften an Personen aus verbotenen Ländern.
(thy)
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