Das Finanzministerium hat in seinem aktuellen Schreiben die geltenden Spesensätze 2025 für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen veröffentlicht.
Während es innerhalb Deutschlands bei den bekannten Pauschalen von 14 bzw. 28 Euro bleibt, wurden bei den Auslandssätzen zahlreiche Veränderungen vorgenommen. Wie es im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMFI) heißt, finden sich auf Seite vier in der „Übersicht über die ab 1. Januar 2025 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland“ alle relevanten Daten. Änderungen, meist handelt es sich um die Anhebung der Pauschale gegenüber 2024, wurden fettgedruckt.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Hier geht es zum Schreiben des BFMI Auslanspauschalen
Was die Anhebung der Auslandspauschalen betrifft, so gibt es – bis auf Polen – keine Veränderungen in Westeuropa und Nordamerika. Auf dem afrikanischen Kontinent wurden die Spesen in Staaten wie Äthiopien, Angola, Gabun, Kongo oder Simbabwe erhöht, kurzum alles Länder, die viel Potenzial für dynamische Wirtschaftsentwicklungen haben. Mehr Geld gibt es auch auf Dienstreisen in die Boomländer Indien, nach Taiwan und in die Türkei.
(thy)
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