Essen im Zug war schon immer ein begrenztes Vergnügen, und auch beim Fliegen ist es kein Genuss mehr. Doch wer deshalb seine Stulle selbst mitbringt, sollte auf einige Regeln achten.
Catering ist ein kompliziertes Geschäft, und wenn daran gespart wird, dann sind nicht selten eiskalte Weichbrötchen mit Käse und Mini-Schokoriegel das Resultat. Kein Wunder also, wenn sich Bahn- und Fluggäste lieber selbst versorgen. In Zeiten von Allergien, Intoleranzen und Ess-Tabus gehen Betreffende sowieso auf diese Art und Weise auf Nummer sicher.
Doch so ganz nach eigenem Geschmack sollte der mitgebrachte Imbiss nicht ausfallen. Schließlich isst man weder zu Hause noch im eigenen Auto oder an der frischen Luft. Nachdem die Bahn keinen leeren Sitz neben einem garantieren kann und die Airlines ihre Flugzeuge wieder vollpacken, nehmen zumindest die direkten Nachbarn die mitgebrachten Mahlzeiten olefaktorisch immer wahr. Und darauf gilt es, Rücksicht zu nehmen.
Alle Lebensmittel die starke Düfte entfalten, sollten folglich gestrichen werden. Dazu zählt nicht nur der fast schon flüssige Limburger Käse in der Semmel, sondern auch der nach kaltem Fett duftende Burger mit extra viel Zwiebeln genauso wie Tsatsiki mit viel Knoblauch. Aber auch der Geruch eines Brötchens mit Räucherfisch ist nicht für jeden ein Genuss.
Wer sich immer schon gefragt hat, warum Bordmenüs und Schonkost miteinander verwandt sind, hier ist die Antwort: Sie sind nicht stark gewürzt, enthalten nie rohe Zwiebeln, Lauch und andere stark geruchsintensive Gemüse oder Gewürze, damit alle sie vertragen und sich kein Passagier allein schon vom Geruch belästigt fühlt.
Eine andere nicht unwesentliche Frage ist das Format der mitgenommenen Verpflegung. Für Joghurt und Nahrungsmittel ähnlicher Konsistenz muss ein Löffel mit, für den Salat eine Gabel – beides ist in der Bahn kein Problem. Doch beim Sicherheitscheck am Flughafen sollte es zumindest Holz- oder Plastikbesteck sein. Von Messern aus Metall ist abzusehen. Zu den fraglos unkompliziertesten Flug-Snacks zählen jede Art von Sandwich oder belegte Brote. Die benötigen beim Verzehr wenig Platz, werden nicht kalt und sind nie zu heiß.
Allerdings gilt für den Belag, dass alles, was leicht runterfallen bzw. tropfen kann, besser nicht zwischen die Brotscheiben oder Semmelhälften geklemmt werden sollte. Besonders Krawatten und weiße Hemden bzw. Blusen sind beim Essen auf engem Raum in Gefahr. Also Käse und Schinken sind kein Problem, aber die Tomatenräder besser gegen eine Lage Gurken ohne Kerne oder Salatblätter austauschen. Macht weniger Flecken im Notfall.
Butter oder jede Art von festerem Frischkäse sind dabei ideale Unterlagen. Doch Finger weg von Remouladensoße oder Mayonnaise, die landen einfach zu schnell beim Reinbeißen auf dem Klapptisch oder den Kleidern. Schmierige Essenreste, die in den Ritzen von Flug- oder Bahnsitzen oder auf anderen Oberflächen trocknen, sind ekelig und bereiten den Putzkolonnen extra Arbeit.
Ein eigenes Kapitel sind Nüsse. Früher gehörte es zum guten Ton, dass auf einem Flug zu den Drinks an Bord Nüsschen verteilt wurden. Nicht mehr heute. Vor allem Erdnüsse sind aus dem Bordangebot ganz verschwunden, weil offenbar zu viele Menschen darauf allergisch reagieren. Zwar ist es kein Problem eine Tüte Erdnüsse im Handgepäck mitzunehmen. Aber bevor man sie neben dem fremden Nachbarn knabbert, sollte man auf jeden Fall fragen, ob er dagegen hoffentlich nicht allergisch ist.
Nicht ganz so viel müssen Fahrgäste der Bahn bei eigenen Getränken beachten. Bis dato ist das Mitbringen von Getränken erlaubt und auch kein Sicherheitsrisiko. Beim Fliegen scheitert das Vorhaben allerdings schon beim Sicherheitscheck, der einem Flüssigkeiten über 100 Milliliter abknöpft. Bleibt einem also nur noch Wasser, Kaffee oder Softdrinks im Gate-Bereich zu kaufen. Vorsicht bei karbonierten Getränken, die schwappen beim Öffnen schon mal gerne unkontrolliert aus der Flasche oder Dose.
Wer angesichts der Getränkelage hofft, dass er sich mit Duty-Free-Spirituosen sanft in den Schlaf süffeln kann, wird gleich in zweierlei Hinsicht enttäuscht: Einmal ist es nicht erlaubt, versiegelte zollfreie Ware unterwegs zu öffnen und zum anderen verbieten die meisten Airlines den Konsum von mitgenommenen Alkohol. Nicht nur im Kleindruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lufthansa steht zum Beispiel unter Punkt 11.4. „Der Genuss mitgebrachter alkoholischer Getränke ist an Bord nicht gestattet.“
(thy)
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