Die Lufthansa holt sich einen Teil der ständig steigenden Zusatzkosten aufgrund neuer Umweltauflagen vom Kunden zurück. Der Umweltkostenzuschlag wird für Abflüge ab 1. Januar 2025 erhoben.
Die neue Umweltgebühr gilt für alle von der Lufthansa Group vermarkteten und durchgeführten Flüge mit Start aus den 27 EU-Ländern sowie aus Großbritannien, Norwegen und der Schweiz. Die Zuschlagshöhe variiert je nach Flugstrecke und Tarif und liegt zwischen 1 Euro und 72 Euro. Der Umweltkostenzuschlag wird für alle Tickets, die ab 26. Juni 2024 ausgestellt werden, erhoben und auf Abflüge ab 1. Januar 2025 angewandt. Die jeweilige genaue Höhe des Umweltkostenzuschlages wird auf den Buchungsseiten der Lufthansa in den Preisdetails angezeigt.
Der neue Umweltmalus wird fällig, weil ab 1. Januar 2025 bei Abflügen aus den EU-Staaten die Airlines die gesetzlich geltende Beimischungsquote von zunächst zwei Prozent für nachhaltigen Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel, SAF) erfüllen müssen. Die EU hat im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms „Fit for 55“ verpflichtende, über die Jahre bis 2050 ansteigende SAF-Beimischungsquoten beschlossen. Ab 2030 liegt die Beimischungsquote bei 6 Prozent, ab 2035 schon bei 20 Prozent und ab 2050 bei 70 Prozent. SAF jedoch ist bis dato ungefähr doppelt so teuer wie Kerosin.
Hinzukommen Anpassungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) sowie weitere regulatorisch bedingte Umweltkosten wie beispielsweise das Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA).
Die Lufthansa Group hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt und strebt eine neutrale CO₂-Bilanz bis 2050 an. Bereits bis 2030 will der Luftfahrtkonzern seine Netto-CO₂-Emissionen im Vergleich zu 2019 durch Reduktions- und Kompensationsmaßnahmen halbieren.
(thy)
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