Seit dem 1. März können ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility), einschließlich bereits ausgestellter Visa, wieder nach Japan einreisen. Auch die Visa-Neubeantragung kann wieder erfolgen. Das betrifft auch Geschäftsreisende aus Deutschland. Touristische Reisen sind weiterhin nicht möglich.
Zusätzlich hat Japan die Quarantänepflicht verkürzt: Seit 1. März müssen Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Japan in Deutschland aufgehalten haben, und keine in Japan anerkannte Booster-Impfung vorweisen können, nur noch drei Tage in eine vom Quarantänepersonal zugewiesene Unterkunft begeben. Am dritten Tag wird erneut ein Test durchgeführt. Sollte dieser negativ sein, kann die Quarantäne beendet werden und eine anschließende häusliche Quarantäne entfällt. Personen, die eine von Japan anerkannte Booster-Impfung (BioNTech oder Moderna) haben, können die siebentägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder einer selbst organisierten Unterkunft verbringen. Sie können die Quarantäne nach drei Tagen mit einem negativen Test beenden und dürfen dann auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
All Nippon Airways (ANA) reagiert auf die Lockerungen mit zusätzlichen Flügen von Frankfurt nach Tokio-Haneda ab dem 27. März. In Japan sind Restaurants und Bars eingeschränkt geöffnet. Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, aber nicht rechtlich bindend.
sus