Der Europäische Verbraucherverband BEUC beschwert sich offiziell bei der EU-Kommission über unfaire Handgepäckgebühren und fordert eine Untersuchung. Es könnte der Anfang einheitlicher Regeln und fairer Tarife sein.
BEUC ist der EU-Dachverband unabhängiger Verbraucherorganisationen und hat in dieser Funktion offiziell bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht. Ziel ist eine EU-weite Untersuchung der Geschäftspraktiken der Airline-Branche. Insbesondere Easyjet, Norwegian Air Shuttle, Ryanair, Transavia, Volotea, Vueling und Wizz Air stehen am Pranger. Hauptkritikpunkt sind unangemessene Gebühren für Handgepäck.
Agustín Reyna, Generaldirektor von BEUC, erklärte in einer Mitteilung: „Wir gehen gegen sieben Fluggesellschaften vor, die Verbraucher ausnehmen und das Urteil des obersten EU-Gerichts ignorieren, das Gebühren für Handgepäck in angemessener Größe für illegal erklärt hat.“ Zudem ist der Zeitpunkt günstig, weil die Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung der EU im Juni ansteht.
Grundsätzlich muss die Politik klären, welche Leistungen im Basisticketpreis enthalten sein müssen, und welche Größe und welches Gewicht bei Handgepäck angemessen sind. BEUC zufolge erwarten 80 Prozent Verbraucher, dass sie ein Handgepäckstück und einen kleinen Gegenstand (Tasche etc.) mit an Bord nehmen dürfen sollten. Die Harmonisierung der Handgepäckvorschriften würde Passagieren mehr Transparenz, Preisvergleichbarkeit und Rechtssicherheit ermöglichen sowie sich auch positiv auf die Flughäfen auswirken.
BEUC stützt die Beschwerde auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Bereits damals wurde entschieden, dass „für die Beförderung von Handgepäck kein Preisaufschlag erhoben werden darf, sofern es hinsichtlich des Gewichts und der Maße angemessene Anforderungen erfüllt und den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht.“
Auch eine formelle Beschwerde der spanischen Verbraucherorganisation OCU (Organización de Consumidores y Usuarios) beim Ministerium für soziale Rechte und Konsum kam einige Fluggesellschaften teuer. Ende 2024 wurde von fünf Airlines wegen missbräuchlicher Handgepäckspraktiken eine Geldstrafe von 179 Millionen Euro gefordert.
(thy)
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