Welche Auswirkungen hat es für Geschäftsreisende, wenn sie in ein Land im Ausnahmezustand reisen müssen? Eine Studie hat das jetzt untersucht und dabei auch aufgelistet, wo gerade überall der Ausnahmezustand ausgerufen ist.
Die Regierung von Äthiopien hat am Freitag, den 16. Februar 2018, einen landesweiten Ausnahmezustand für zunächst sechs Monate verhängt, nachdem am Vortag der Premierminister Hailemariam zurückgetreten war. Vorausgegangen waren Massendemonstrationen und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in der Region Oromia (Quelle:Auswärtiges Amt).
Das ist aktuell auch in Tunesien der Fall. Laut Auswärtigem Amt wurde der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand mehrfach verlängert und gilt mindestens bis zum 11. März 2018 fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist zu rechnen.
Auch Ägypten befindet sich nach der Serie von entsprechenden Ereignissen nach wie vor im Ausnahmezustand.
Die Türkei hat ihn seit dem Putschversuch im Sommer 2016 ebenfalls immer wieder verlängert.
Relativ neu hinzu kamen die Malediven, die den Ausnahmezustand aufgrund von politischen Unruhen in der Hauptstadt Male ausriefen. Dieser wurde am 20. Februar um weitere 30 Tage verlängert.
In Europa hatte Frankreich nach den Anschlägen von November 2015 in Paris besondere Sicherheitsmaßnahmen verhängt. Nach mehrmaliger Verlängerung wandelte das Land den Ausnahmezustand in ein Anti-Terrorgesetz um.
Darüber hinaus verzeichnete die Studie weitere Länder in entsprechenden Situationen. In Paraguay sorgten zum Beispiel Überschwemmungen dafür – ebenso in Provinzen Argentiniens und Gemeinden Boliviens. In Jamaika waren kriminelle Zwischenfälle in Saint James Parish kürzlich dafür verantwortlich, in Tonga der jüngste Zyklon Gita.
In der Regel ermöglicht der Ausnahmezustand eine leichtere Strafverfolgung, Durchsuchungsmaßnahmen von Häusern Terrorverdächtiger oder Ausweiskontrollen innerhalb des Schengenraums wie in Frankreich. Die Auswirkungen auf Reisende sind unterschiedlich: Auf den Malediven betrifft eine entsprechende Reisewarnung ausschließlich die Hauptstadt und nicht die Resort-Inseln. Bei Ägypten, Tunesien und der Türkei sei es prinzipiell ratsam, vor der Reise Quellen wie das Auswärtige Amt zu konsultieren, rät A3M-Geschäftsführer Tom Dillon.
Natürlich hat die Firma A3M die Studie nicht ohne Hintergrund veröffentlicht. Vielmehr soll damit die Aufmerksamkeit auf eine App des Anbieters gelenkt werden. Einige Kriseninfos gibt es darin kostenlos, weitere in kostenpflichtigen Varianten.
(sf)