Flughafenkontrolle: Halten Sie gerade den ganzen Sicherheitscheck auf?
Tipp Nummer eins: Diskutieren bringt nichts – 100 Milliliter sind 100 Milliliter!
Seit 2006 gilt für Flüssigkeiten die 100-Milliliter-Regel. Das heißt Rasierwasser, Parfüm etc. dürfen diese Menge nicht überschreiten und müssen in einem wiederverschließbaren durchsichtigen Beutel verpackt sein.
Das Problem ist, dass Kontrolle nicht gleich Kontrolle ist. In München fällt der Check anders aus als in Paris oder Mailand. Als „flüssig“ werden auch Cremes und Shampoos in Tuben betrachtet (aber eben nicht immer!).
Also, bitte beherzigen Sie die wichtigste Regel: Der Kontrolleur hat immer Recht! 100 Milliliter sind nachweisbar 100 Milliliter, und Kosmetiktuben werden immer zu den Flüssigkeiten gerechnet. Diskutieren bringt nichts, sondern hält nur den ganzen Betrieb auf!
Weiter zu: Tipp Nummer zwei – Bitte nichts vergraben!
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