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Flightright: Diese Airlines sind schwer per E-Mail zu erreichen

Viele Airlines sind für die Passagiere schlecht erreichbar. Foto: iStock/Helin Loik-Tomson
Viele Airlines sind für die Passagiere schlecht erreichbar. Foto: iStock/Helin Loik-Tomson

Obwohl Airlines laut § 5 Abs. 1 Nr. 2 Telemediengesetz dazu verpflichtet sind, auf ihrer Webseite eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme anzugeben, halten sie sich nicht immer daran, hat das Fluggastrecht-Portal Flightright festgestellt. Einige geben sie nur im Impressum an und bei sechs der untersuchten Fluggesellschaften fehlt diese Kontaktmöglichkeit ganz.

Gegen einige Airlines, welche die Kontaktaufnahme für Passagiere erschweren, hätten die Verbraucherzentralen bereits Klage eingereicht, so Flightright. Das betreffe etwa Brussels Airlines, gegen die das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 17.08.2022 zum Az. 12 O 219/22 verfügt habe, eine E-Mail-Adresse zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme auf ihrer Website anzubieten. Brussels hatte lediglich ein Kontaktformular auf der Website ausgewiesen, welches aber keine leichte Erkennbarkeit, unmittelbare Erreichbarkeit und ständige Verfügbarkeit der Airline sicherstelle.

Bei Air France, Austrian, British Airways, Emirates, Eurowings, Eurowings Discover, Lufthansa und  Swiss ist eine E-Mail-Adresse nur im Impressum zu finden. Und bei LOT, Sun Express, Transavia, Turkish Airlines, Volotea und Vueling fehlt diese Kontaktmöglichkeit ganz.

Kontaktmöglichkeiten der Airlines:

AirlineE-MailTelefonKontaktformularChat
Lufthansanur im Impressumnur im ImpressumJaJa
Eurowings (Discover)nur im ImpressumJaJaNein
RyanairJaJaJaJa
easyJetJaJaJaJa
Sun ExpressNeinJaJaJa
TUIflyJaJaJaJa
TAP PortugalJaJaNeinNein
LOTNeinJaJaJa
British Airwaysnur im ImpressumJaJaJa
VuelingNeinJaNeinJa
Air Francenur im ImpressumJaJaNein
WizzairJaJaJaJa
VoloteaNeinJaNeinJa
Turkish AirlinesNeinJaJaJa
Austriannur im ImpressumJaJaJa
TransaviaNeinJaJaJa
Swissnur im ImpressumJaJaJa
SASJaJaJaJa
Emiratesnur im ImpressumJaNeinJa

Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright sagt dazu: „Dass viele Airlines im digitalen Zeitalter immer noch schwer auf dem elektronischen Weg zu erreichen sind, ist für Flugreisende inakzeptabel. Die Angabe einer E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme ist für alle Airlines laut Telemediengesetz verpflichtend. Wenn dann weder an Flughäfen noch auch auf anderen Kommunikationswegen Personal zu erreichen ist, ist der Frust der Flugreisenden mehr als berechtigt. Davon waren in diesem Chaos-Sommer besonders Flugreisende der Lufthansa-Group betroffen. Wir fordern daher schon länger, dass viele Airlines Flugreisenden einen einfacheren, elektronischen Kommunikationszugang gewährleisten müssen.“

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