Das Aus für die isländische Fluggesellschaft Wow Air? Die Airline ist pleite, der Flugbetrieb eingestellt. Was das für Passagiere bedeutet…
Wer einen Flug mit Wow Air geplant hat, muss umbuchen. Aufgrund von finanziellen Problemen lässt der Low-Cost-Carrier seine Maschinen am Boden. Die Isländer standen bereits im Gespräch mit diversen Geldgebern, unter anderem Icelandair. Die Verhandlungen blieben erfolglos. Wow Air startete 2011, mit Fokus auf günstigen Flügen zwischen Europa und Nordamerika über Reykjavik. Die Airline expandierte schnell. Spekulationen zufolge vielleicht zu schnell. Im Oktober wurden erste Restrukturierungspläne laut.
Auf der Webseite heißt es nun schlicht: „Wow Air stellt den Flugbetrieb ein. Alle Wow Air-Flüge wurden gestrichen.“ Passagiere werden dazu aufgerufen, sich um Alternativflüge zu kümmern. „Gestrandete Fluggäste können sich ein Ticket nach Hause sichern, wenn sie ihr Ticket im Rahmen eines Pauschalangebots gebucht haben. Darüber hinaus bieten andere Fluggesellschaften möglicherweise Sonderpreise für die Rückführung von Passagieren mit Flugproblemen an”, erklärt Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte beim Fluggastrechte-Portal AirHelp.
Norwegian bietet ab dem 29. März Rückführungsflüge mit 25 Prozent Rabatt an. Bei Air France und KLM gibt es Sondertarife für Kunden, die ab Europa mit Wow Air nach Kanada und in die USA – und umgekehrt – geflogen sind. Voraussetzungen dafür ist, dass die Fluggäste ein Wow-Air-Ticket für die jeweilige Strecke aus dem Buchungszeitraum vom 29. März bis 11. April 2019 mit einer Reisezeit bis 28. Juni 2019 vorlegen.
Passagiere, die ihre Tickets mit Kreditkarte gezahlt haben, können sich bezüglich Rückerstattung an ihr Kreditinstitut werden. „Der Zahlung kann unter Umständen widersprochen werden, bevor sie der Airline gutgeschrieben wird“, so Kauczynski. „Außerdem besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt.”
Aktuelle Infos auf wowair.com und www.airhelp.com/de/fluggastrechte