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Streik des Sicherheitspersonals: Diese Rechte haben Passagiere

Verzweifelte Frau am Flughafenschalter
Nicht verzweifeln: Passagiere mit gültigem Ticket haben ein Recht auf Beförderung - auch im Falle eines Streiks. Foto: Thinkstock

Welche Rechte haben Passagiere im Falle eines Streiks des Sicherheitspersonals? Das sagt der Experte …

Grundsätzlich müssen Fluggäste dafür Sorge tragen, rechtzeitig am Abfluggate zu sein. Die Airlines sind nicht dazu verpflichtet, auf verspätete Passagiere zu warten. Im Falle eines Streiks müssen Passagiere also ausreichend Zeit einplanen. Fluggäste sollten sich im Falle eines Streiks bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, wie viel Zeit eingeplant werden muss und ob es möglicherweise sinnvoll ist, den Flug auf einen anderen Tag umzubuchen. Die Airlines haben so die Möglichkeit, zu reagieren und eine Ersatzbeförderung zu organisieren.

„Sollte der Flug trotzdem aufgrund der Wartezeiten bei der Passagierkontrolle verpasst werden, muss der Flugpreis dem Passagier ohne Abzüge rückerstattet werden“, so Andreas Sernetz, Geschäftsführer des Verbraucherschutzportals Fairplane. Bei einer mehrstündigen Wartezeit steht den wartenden Fluggästen eine Verpflegung mit Getränken und Speisen zu. Verschiebt sich der Abflug gar auf den nächsten Tag, muss die Airline für die Übernachtungskosten aufkommen.

Anspruch auf eine zusätzliche monetäre Entschädigung im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung hätten Passagiere in diesem Fall allerdings nicht, da es sich bei einem Streik des Sicherheitspersonals um „außergewöhnliche Umstände“ handle, so der Fairplane-Experte.

Quelle: www.fairplane.de

⇒ Schon mal am Flughafen übernachtet? Das sind Ihre Rechte …
⇒ Neue Eurowings: Das plant die Lufthansa



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