Die gewaltsame Entfernung eines Passagiers aus einer überbuchten United-Airlines-Maschine wird für die Fluggesellschaft zum Social-Media-Gau. Wie wäre die Sache in Deutschland gelaufen?
Der Fall des vor einigen Tagen auf dem Flughafen von Chicago aus einer überbuchten United-Maschine gezerrte Passagier David Dao hat weltweite Berühmtheit erlangt. Das kurze Handy-Video von dem Vorfall wurde bereits millionenfach geklickt und geteilt. Zehntausende haben vernichtende Kommentare dazu gepostet. Der United-CEO Oscar Munoz musste sich entschuldigen. er sagte dem US-TV-Sender ABC, er habe sich geschämt, als er das Video sah und versprach: „So etwas wird nie wieder passieren.“
Über den Vorfall ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob ein derartiger Rauswurf auch in Deutschland möglich wäre. Dass Reisende, die bereits im Flugzeug saßen, dann noch gewaltsam wieder entfernt wurden, sei ihm nicht bekannt, sagte Heinz Klewe von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) dem Norddeutschen Rundfunk. Über die Schlichtungsstele können Reisende in Streitfällen ihre Rechte geltend machen.
Generell gelten bei überbuchten Flügen die EU-Fluggasterechte zu Verspätung und Annullierung. die einschlägige EU-Verordnung greift, wenn Reisende von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen oder mit einer europäischen Airline in ein EU-Land reisen. Sie spricht dem Passagier zusätzlich zur Erstattung des Ticketpreises oder eines Ersatzflug auch eine Schadenersatzpauschale je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro zu.
Wenn eine Fluggesellschaft feststellt, dass sie nicht alle Kunden befördern kann, muss sie zunächst nach Freiwilligen suchen, die vom Flug zurücktreten. Üblicherweise bieten Airlines dafür attraktive Gegenleistungen. Fluggäste können aber auch selbst über diese verhandeln.
Findet die Fluggesellschaft trotzdem nicht genügend Freiwillige, kann sie sich aber auch in Deutschen entscheiden, bestimmte Reisende nicht dem vorgesehen Flug zu befördern. United Airlines selbst hat dagegen Konsequenzen gezogen und die Regeln für das mitfliegende Personal geändert. Künftig müssen Crew-Mitglieder, die als Passagiere an einen anderen Flughafen gebracht werden sollen, bereits eine Stunde vor Abflug einchecken. Damit soll verhindert werden, dass Passagiere bereits eingenommene Plätze räumen müssen, sagte eine Sprecherin.
(hwr)