Deutsche Airlines müssen selbst dafür sorgen, alkoholisiertes Personal nicht abheben zu lassen. Bei ausländischen Fluglinien ist das Luftfahrtbundesamt für die Kontrolle zuständig. Aber oft sind es die Mitarbeiter an den Airports, die betrunkene Piloten aufhalten.
Am vergangenen Freitag kamen 106 Passagiere der TAP Air am Stuttgarter Flughafen nicht an ihr Ziel. Der Grund war ein betrunkener Co-Pilot, der einem aufmerksamen Flughafenmitarbeiter aufgrund seines Ganges und seiner Fahne aufgefallen war. Die Polizei nahm den Mann in Gewahrsam.
Betrunkene Airline-Piloten sind immer wieder ein Einzelphänomen, das schwer zu beziffern ist. Allerdings ein gefährliches. So stellt die US-Luftfahrtbehörde fest: „Alkohol beeinträchtigt die Hirnfunktionen, das Sehvermögen und den Gleichgewichtssinn – alles Fähigkeiten, die für einen Piloten wichtig sind.“ 2015 wurden beispielsweise 12 480 Piloten in den USA getestet, nur zehn darunter hatten Alkohol im Blut.
Doch seit ein Germanwings-Pilot 2015 auf einem Flug 150 Insassen mit in den Tod nahm, wurden auch die Gesetze in der Bundesrepublik verschärft, um Drogen- und Alkoholmissbrauch bei Piloten besser kontrollieren zu können. Seit 21. April 2017 sind deutsche Fluggesellschaften verpflichtet, ihr fliegendes Personal in Stichproben auf Alkohol und Drogen zu testen. Erlaubt sind höchstens 0,2 Promille. Bei der Lufthansa dürfen Piloten zwölf Stunden vor dem Flug nichts mehr trinken.
Ausländische Fluglinien werden dagegen vom Luftfahrtbundesamt (LBA) kontrolliert. Allerdings führt das LBA nur im Rahmen ihrer sogenannten Ramp Inspections jährlich rund 1500 Alkohol- und Drogentests durch. Das ist angesichts des wachsenden Flugverkehrs nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Dennoch sind diese Kontrollen besser als gar nichts. In Großbritannien gibt es zwar ebenfalls ein Alkoholverbot für Piloten (acht Stunden vor Abflug), aber überhaupt keine Stichproben. Dort verlässt man sich tatsächlich auf die Aufmerksamkeit des Bodenpersonals.
(thy)