Rubriken

In unseren Rubriken News, Mobil, Hotel, Ziele, Technik, Lifestyle und Service finden Sie exklusive Beiträge rund um das Thema Geschäftsreise. Viel Freude beim Lesen!

Rubriken

Aktuelle Ausgabe

BusinessTraveller 01/2025

Unter anderem mit diesen Themen: Die Sieger der BUSINESS TRAVELLER Awards 2024 * Neue Business-Class-Kabinen * Klasse Hotel-Bars * 24 Stunden in San Francisco * Style in Südtirol

Aktuelle Ausgabe

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreise­magazin im Segment der Publikums­zeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.

Über uns

newsletter abonnieren

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und verpassen Sie nie mehr die neuesten Trends!

Newsletter abonnieren

BusinessTraveller International

BusinessTraveller 01/2025

Unter anderem mit diesen Themen: Die Sieger der BUSINESS TRAVELLER Awards 2024 * Neue Business-Class-Kabinen * Klasse Hotel-Bars * 24 Stunden in San Francisco * Style in Südtirol


Aboservice
Das BUSINESS TRAVELLER Magazin im Abo: Immer aktuell informiert – jede Ausgabe pünktlich im Briefkasten und dazu ein attraktives Dankeschön Ihrer Wahl!

Aboservice

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreisemagazin im Segment der Publikumszeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.
Mit sechs Ausgaben pro Jahr und zahlreichen Sondereditionen ist der BUSINESS TRAVELLER das größte unabhängige deutsche Geschäftsreisemagazin.

Weiterlesen

SUCHE

Extremwetter-Folgen: BGH gesteht Airlines mehr Spielraum zu

Annullierung Flugstreichung Cancelled
Foto: iStock/SiraFilm

Ist wegen Unwetter der Flugplan nicht mehr einzuhalten, dürfen sich laut Bundesgerichtshof (BGH) Airlines auf außerordentliche Umstände berufen und Flüge regressfrei annullieren.

Wie das Fachportal Reisevor9 berichtet, hat der BGH jetzt ein entsprechendes Urteil veröffentlicht. Das Urteil ist vor dem Hintergrund des Klimawandels bemerkenswert, weil das Gericht offenbar auch die immer öfter auftretenden extremen Wetterlagen berücksichtigt.

Im konkreten Fall hätte ein Abendflug von Stuttgart nach Hamburg durchgeführt werden können, obwohl tagsüber ein Schneesturm für Verspätungen und Durcheinander gesorgt hatte. Die Airline jedoch strich den Flug. Eine Kundin klagte deswegen auf Entschädigung und der Fall durchlief alle Instanzen bis zum BGH. Die beklagte Airline begründete ihre Annullierung mit der Tatsache, dass der Flieger nicht mehr von Hamburg nach Stuttgart hätte zurückfliegen können wegen des Nachtflugverbots. Das aber hätte zur Folge gehabt, dass am nächsten Tag die geplanten Flüge nicht sichergestellt hätten werden können.

Der BGH folgte in seinem Urteil (Az.: X ZR 136/23) der Beklagten. Die Airline muss keine Entschädigung zahlen. Im Urteil heißt es. „Wenn ein außergewöhnlicher Umstand dazu führt, dass nicht alle vorgesehenen Flüge stattfinden können, ist dem Luftfahrtunternehmen bei der Beurteilung der zweckmäßigen Maßnahmen ein Spielraum zuzubilligen.“ In diesem Fall war der Schneesturm der „außergewöhnliche Umstand“, der den gesamten Flugplan hinfällig machte.

(thy)

Das könnte Sie auch noch interessieren:

BGH-Urteil: Keine Ausgleichszahlungen bei Systemausfall am Airport

BGH-Entscheid: Airlines müssen auch bei Streik an Passagierkontrollen zahlen

Datenschutz missachtet: 290 Millionen Euro Geldstrafe für Uber



  • Jetzt mit nur 3 Klicks die passende Geschäftsreiselösung finden! 🎯

    Weltweit gültige Sonderkonditionen für Geschäftsreisen. Reiseprogramme von BWH Hotels richten sich exakt nach den individuellen Anforderungen in Ihrer Firma.
  • Anhaltende Service-Unterbrechungen, steigende Kosten und wachsender Nachhaltigkeitsdruck. Berücksichtigen Unternehmen bei der Planung ihrer Reiseprogramme die großen Herausforderungen von heute? In diesem eBook erfahren Sie:
    • Mehr zum Status Quo deutscher Geschäftsreisen und wie Experten die wichtigsten Herausforderungen von Unternehmen einschätzen
    • Warum Geschäftsreisen wieder auf dem Vormarsch sind
    • Was Geschäftsreisen zu einer Herausforderung macht
    • Wie man ein Mobilitätsprogramm aufbaut, das für alle besser funktioniert