Vom 1. Juli an sind vollständig geimpfte Personen ab 14 Tagen nach der zweiten Impfung bei Reisen innerhalb der Europäischen Union von Testpflicht und Quarantäne-Auflagen entbunden. Diese Regelung gilt auch ein Jahr lang für nachweislich Genesene. Für alle anderen gelten weiter Einschränkungen, die sich nach der Infektionslage des jeweiligen Landes richten, aber gelockert werden.
Kinder ab zwölf Jahren könnten zwar getestet werden, die Quarantänepflicht gilt aber nur, wenn ein begleitender Erwachsener auch in Quarantäne muss. Die EU-Kommission behält sich allerdings eine „Notbremse“ für Reisende aus einer Region vor, wenn diese zunehmende Fälle infektiöser Virusvarianten aufweist.
Das hat die EU-Kommission heute beschlossen. Die Regelung betrifft auch die Schengen-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Großbritannien ist davon ausgenommen. Am 1. Juli wird auch der digitale EU-weite Impfpass eingeführt.
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EU-Impfpass soll internationale Reisen wieder möglich machen