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Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreisemagazin im Segment der Publikumszeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet. Mit sechs Ausgaben pro Jahr und zahlreichen Sondereditionen ist der BUSINESS TRAVELLER das größte unabhängige deutsche Geschäftsreisemagazin.
Geimpfte und Genesene reisen in der EU bald ohne Einschränkungen. Foto: iStock.com/nito100
Vom 1. Juli an sind vollständig geimpfte Personen ab 14 Tagen nach der zweiten Impfung bei Reisen innerhalb der Europäischen Union von Testpflicht und Quarantäne-Auflagen entbunden. Diese Regelung gilt auch ein Jahr lang für nachweislich Genesene. Für alle anderen gelten weiter Einschränkungen, die sich nach der Infektionslage des jeweiligen Landes richten, aber gelockert werden.
Dabei gilt folgendes Ampelsystem:
Reisende aus einer „grünen“ Zone (14-Tages-Inzidenz nicht höher als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner, bisher waren es 25) können ohne Einschränkungen unterwegs sein,
ab der Stufe „orange“ können die Mitgliedsstaaten eine Testpflicht vor der Ausreise vorschreiben.
Bei Reisen aus einem „roten“ Gebiet (Infektionsrate bis 500, bisher 150) können die Mitgliedsstaaten den Reisenden eine Quarantänepflicht auferlegen, sofern sie keinen Test vor der Abreise durchgeführt haben.
Vor Reisen aus als „dunkerot“ eingestuften Gebiet sollte dringend abgeraten werden. Testpflicht und Quarantäneauflagen bleiben bestehen.
Kinder ab zwölf Jahren könnten zwar getestet werden, die Quarantänepflicht gilt aber nur, wenn ein begleitender Erwachsener auch in Quarantäne muss. Die EU-Kommission behält sich allerdings eine „Notbremse“ für Reisende aus einer Region vor, wenn diese zunehmende Fälle infektiöser Virusvarianten aufweist.
Das hat die EU-Kommission heute beschlossen. Die Regelung betrifft auch die Schengen-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Großbritannien ist davon ausgenommen. Am 1. Juli wird auch der digitale EU-weite Impfpass eingeführt.
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