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Ob zu schnelles Fahren oder Falschparken – in vielen europäischen Ländern gibt es Besonderheiten im Verkehrsrecht. Wie Sie hohe Strafen vermeiden können …
Bis zu 360 Euro Bußgeld für Falschparken? In den Niederlanden kommt das schon mal vor. Die französische Autovermietung Drivy hat internationale Verkehrsregeln unter die Lupe genommen und Hinweise zusammengestellt, auf die Autofahrer in Europa dringend achten sollten.
(Quelle: www.drivy.de/help/articles/e4f818dea1b6)
In Österreich gibt es keine einheitlich festgelegten Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen. Wer beispielsweise 50 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro und bis zu 2.180 Euro zahlen. Ferner können erfahrene österreichische Polizisten eine Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h mit “geschultem Amtsauge” schätzen.
In Dänemark muss vor dem Start des Wagens ein Sicherheitscheck durchgeführt werden. Neben Bremsen, Licht und Lenkung muss vor allem überprüft werden, ob eine Person unter dem Wagen liegt. Grund dafür sind mehrere Zwischenfälle mit Obdachlosen, die unter Autos schliefen.
Fahranfänger müssen in Frankreich runter vom Gaspedal. Für Autofahrer, die weniger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheins sind, gelten niedrigere Maximalgeschwindigkeiten als für andere. Auf der Autobahn darf nicht schneller als 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und außerorts 80 km/h gefahren werden.
In Slowenien sollte immer genügend Bargeld im Urlaub mitgeführt werden. Wird ein Bußgeld verhängt, muss es direkt beglichen werden. Andernfalls müssen Ausweispapiere und im schlimmsten Fall sogar das eigene Auto abgegeben werden.
Neben saftigen Bußgeldern für Falschparken (bis zu 360 Euro) müssen Autofahrer in Holland besonders auf die Radwege achten. Nicht nur die vielen Radfahrer fordern höchste Konzentration - in den Niederlanden dürfen Mopedfahrer ebenfalls die Radwege benutzen. Besonders prekär können Lieferanten, die in Eile sind, für den Verkehr sein.
In Tschechien wird das Fahren unter Alkoholeinfluss seit 2006 als Straftat angesehen. Wer sich also nicht an die Null-Promille-Grenze hält, kann sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden.
Seit dem 1. Januar 2014 gilt eine neue Regelung für den Kreisverkehr in Portugal. Wer rechts außen fährt, muss auch die Abfahrt nehmen. Durch Nichtwissen oder Nichtbeachten dieser Regel verursachen ausländische Fahrer viele Unfälle, die ein Bußgeld in Höhe von 60 bis 300 Euro nach sich ziehen können.
In Belgien verliert derjenige sein Vorfahrtsrecht, der trotz Vorfahrt anhält.
Achtung! In Polen muss mit einer Vollmacht nachgewiesen werden, dass ein geliehenes Fahrzeug mit der Genehmigung des Halters geführt wird. Die Vollmacht muss vom Halter ausgestellt sein. Als Strafe drohen Bußgelder oder sogar die vorläufige Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
In Griechenland darf man tagsüber nicht mit eingeschaltetem Licht fahren. Sitzen Kinder unter zwölf Jahren im Auto und der Fahrer raucht, kann das mit einem Bußgeld von 1.500 Euro geahndet werden.