Paris führt Ende September Tempo 30 im Stadtgebiet ein. Ausgenommen sind die Autobahn und wichtige Verkehrsachsen. In welchen europäischen Städten außerden das 30er Tempolimit gilt, lesen Sie in dieser Übersicht:
In Antwerpen und Brüssel gilt Tempo 30 in der Innenstadt.
In Mainz und Hannover gilt in der gesamten Innenstadt Tempo 30. Darüber hinaus haben Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm eine Initiative für das Tempolimit gestartet mit dem Ziel, die Straßenverkehrsordnung dahingehend zu ändern, dass die Städte selbstbestimmt und großflächig Tempo 30 festlegen können. In Frankfurt gilt Tempo 40 in der Innenstadt und Köln hat die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Stadtbezirk Nippes eingeführt.
In Helsinki gibt es schon seit 1987 Tempo-40-Zonen in Wohngebieten, die 1992 auf die gesamte Innenstadt ausgeweitet wurden. Mittlerweile liegt das Tempolimit dort bei 30 km/h in Wohngebieten und bei 40 km/h auf Hauptstraßen.
In Lille und Grenoble sind weitreichende Tempobeschränkungen im Stadtgebiet vorhanden, mit Ausnahme der Hauptverkehrsachsen. Viele weitere französische Städte haben nachgezogen oder angekündigt, es zu tun.
London hat 2020 die Geschwindigkeit auf 30 km/h auf den Straßen im Stadtzentrum begrenzt. Bereits 1991 gab es dort die erste Tempo-30-Zone.
Dublins Innenstadt ist Tempo-30-Zone.
In Italien sind alle Innenstädte der großen Metropoeln wie Bologna, Florenz, Mailand, Pisa und Rom „zonas a traffico limitato“ mit Tempo 30.
In Amsterdam gilt Tempob30 für 90 Prozent der Straßen.
Graz hat als erste europäische Metropole 1992 Tempo 30 in Wohngebieten eingeführt. Heute gilt die Beschränkung für 75 Prozent aller Straßen mit Ausnahme der Durchgangsstraßen, auf denen Tempo 50 erlaubt ist.
In Basel gilt Tempo 30 auf allen Straßen innerhalb des City-Rings. Zürich, Genf und Winterthur wollen das Tempolimit auf das ganze Stadtgebiet ausweiten.
Spanien hat als erstes Land der Welt Tempo 30 als allgemeines Tempolimit für städtische Straßen mit einer einzigen Fahrspur pro Richtung umgesetzt. Das betrifft 80 Prozent der Straßen. Auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (Straßen ohne Fahrbahnmarkierung in der Mitte) und seitlichen Gehsteigen auf einer Ebene (ohne Höhenunterschied) gilt sogar das Tempolimit von 20 km/h. Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren dürfen Autos weiterhin 50 km/h fahren.
sus