Mit einem Meeting Fund 2021-2023 will Wien die lokale Meetingbranche fördern. Zur Verfügung steht ein Gesamtvolumen von vier Millionen Euro.
Das Angebot richtet sich an nationale und internationale Veranstalter, die Meetings in Wien planen und im Zeitraum von 1. Mai 2021 bis 31. Dezember 2023 durchführen wollen. Der finanzielle Anreiz soll auch der Unterstützung von hybriden Veranstaltungen dienen. Der Wiener Tourismusverband reagiert damit auf aktuelle Bedürfnisse bei der Veranstaltungsplanung und fördert Mehrkosten, die durch die parallele Durchführung entstehen.
„Die Mittel aus diesem 4-Millionen-Euro-Förderpaket, die die Stadt Veranstaltern und Planern zur Verfügung stellt, sind nicht nur eine wichtige Unterstützung für die Branche“, erklärt Christian Woronka, Leiter des Vienna Convention Bureau. „Die Förderung gibt auch eine Perspektive für die Zukunft und unterstreicht zugleich die Bedeutung der Meeting-Industrie für die strategische Entwicklung Wiens.“
Förderfähig sind ausschließlich durchgeführte Business-Events mit vorab registrierten Teilnehmern, die den Wirtschafts- und Innovationsstandort Wien stärken, also (Verbands-)Kongresse, sogenannte Association Meetings sowie Corporate Meetings wie etwa Firmenveranstaltungen und -tagungen. Reine (Firmen-)Abendveranstaltungen, Ausstellungen, Messen und Kultur- oder Sportveranstaltungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Vienna Meeting Fund 2021-2023 fördert Kosten, die im Rahmen der Durchführung eines Meetings anfallen, zum Beispiel entstandene Kosten der Eventlocation sowie weiterer Dienstleister wie Technikanbieter oder Caterer.
Die maximale Förderhöhe je Veranstaltung entspricht den tatsächlich bezahlten Kosten bzw. beträgt bei Erfüllung der Voraussetzungen aller drei Fördermodule 60.000 Euro. Die maximalen Förderbeträge je Modul richten sich nach der Teilnehmerzahl.
Um eine Förderung beantragen zu können, müssen die Grundvoraussetzungen von Fördermodul 1 erfüllt werden: Die Veranstaltung findet in einer Wiener Location gegen Bezahlung statt, umfasst mindestens 50 vor Ort anwesende Teilnehmer und weist eine Mindestdauer von vier Stunden auf.
Generiert der Kongress oder die Firmenveranstaltung zudem Nächtigungen, kann auch Fördermodul 2 beantragt werden. Dabei muss die Anzahl der Nächtigungen in Wiener Beherbergungsbetrieben mindestens zehn Prozent (2021), 30 Prozent (2022) bzw. 50 Prozent (2023) der Gesamtteilnehmer vor Ort betragen. Findet die Veranstaltung durchgängig in hybrider Form statt und entstehen hierfür Kosten, ist die Voraussetzung für Fördermodul 3 erfüllt.
Förderanträge können ab sofort laufend bis 03. Dezember 2023 bzw. bis zu Mittelerschöpfung online über die Website des Vienna Convention Bureau eingereicht werden: www.vienna.convention.at. Nach formaler Prüfung aller erforderlichen Unterlagen gilt das „First Come, First Served“-Prinzip.
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