Im Nachgang zur Absage von drei Taylor-Swift-Konzerten in Wien wegen akuter Terrorgefahr fordert der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren mehr staatliche Sicherheit – inklusive KI-gestützter Kameras.
Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren (EVVC) hat zur Wahrung der Sicherheit bei Großevents auch Forderungen an die Politik. Für die im EVVC organisierten Arenen, Hallen und Stadien ist klar: Die Sicherheit aller Besucher und Mitarbeitenden muss gewährleistet sein. Viele Veranstaltungsstätten in Mitteleuropa investieren daher in effiziente Sicherheitstechnik und -konzepte.
Aber die Anbieter von Veranstaltungsstätten können nicht allein für die Sicherheit sorgen. Gerade bei Großveranstaltungen im Kultur-, Sport- oder Business-Sektor (Messen, Ausstellungen) ist die Kooperation mit den regionalen und überregionalen Behörden essenziell. Doch dafür müsste es erst einmal die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geben.
René Tumler, Geschäftsführer des EVVC, möchte zwei Sicherheitsbereiche schärfen: die Ausbildung der Sicherheitsmitarbeiter und den Einsatz von KI-unterstützten Kameras. Als Alternative zum aktuellen §34a der Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe) fordert der Verband eine gezielte niederschwellige Ausbildung für die Sicherheit von Veranstaltungen. Zugleich sollten Security-Aufgaben von anderen Serviceleistungen (z.B. Ticketkontrolle) getrennt werden. Zudem kritisiert der EVVC auch das geplante Sicherheitsgewerbegesetz, dem Verband erscheint es zielführender, „Sicherheitskonzepte nach der Art der Veranstaltung und nicht nach der Anzahl der Teilnehmenden zu erarbeiten.“
Bedeutend umstrittener dürfte die zweite Forderung des EVVC sein. Die Regierung sollte den Einsatz für neue Sicherheitstechnologien ermöglichen. „Wir haben mittlerweile die Möglichkeit, in Veranstaltungsstätten Kameras in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz einzusetzen“, erklärt Tumler. Das hat Frankreich auch gemacht.
Im Vorfeld der Olympischen Spiele 2024 vor einem Jahr wurde das Sicherheitsgesetz geändert. Demnach dürfen Videos von Überwachungssystemen (Kameras, Drohnen) „von Algorithmen verarbeitet“ werden. Das bedeutet Künstliche Intelligenz. Allerdings ist der Einsatz dieser „Algorithmen“ bis März 2025 begrenzt. Zugleich dürfen die Sicherheitsbehörden keine biometrischen Massenverfolgungen durchführen. Stattdessen geht es darum, dass KI hilft, verdächtige Bewegungen und Objekte zu identifizieren. Grundsätzlich wird der Einsatz von KI bei der Videoüberwachung öffentlicher Plätze durch die Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, verhindert. Denn die EU-weit geltende Regel schützt biometrische Daten in besonderem Maße. Chinesische Verhältnisse möchte schließlich niemand.
(thy)
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