Zumindest für Hotelgäste mit deutschem Pass entfällt die Meldepflicht. Das hat das Parlament beschlossen. Doch für die Hotelbranche ist dies nur ein Anfang in den Bemühungen, das übertrieben kleinliche Regelwerk zu entschlacken.
Lange war es angekündigt, jetzt hat der Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV auch die Novellierung des Bundesmeldegesetzes durchgewunken. Ab 1. Januar 2025 tritt es in Kraft. Damit erfüllt sich für die Hotelbranche eine langgehegte Forderung. „Wir begrüßen das vollständige Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste. Seit Jahrzehnten fordert der Hotelverband Deutschland (IHA) die Ablösung der papierhaften Meldescheine beim Check-in im Hotel“, erklärte IHA-Vorsitzender Otto Lindner. Allerdings ist die Abschaffung der Meldepflicht für Deutsche nur ein Teilerfolg in den Augen der IHA. Denn, was die Novellierung des Bundesmeldegesetzes nicht beinhaltet ist auch die Aufhebung der Meldepflicht ausländischer Gäste.
Und selbst wenn auch diese Hürde überwunden wäre, würde das nicht das Ende des bürokratischen Aufwands in der Hotellerie bedeuten. Denn die Abschaffung der beschlossenen Meldepflicht entbindet die Gastgeber nicht von ihren Datenerhebungspflichten, die nötig für die jeweiligen Kommunalabgabengesetze und Gemeindesatzungen (Kurtaxen, Tourismusabgaben etc.) sind. Die waren bis dato meist mit den Meldezetteln, die an der Rezeption ausgefüllt wurden, verknüpft.
Während die Bundesregierung das Entlastungsvolumen durch den Wegfall der Hotelmeldepflicht für inländische Gäste mit 62 Millionen Euro angibt, schätzt die IHA, dass der Entlastungsbeitrag merklich niedriger ausfallen könnte. Begründet wird diese Annahme mit der Tatsache, dass 42 Prozent der inländischen Übernachtungen auf Heilbäder, Kur- und Tourismusorte entfallen und somit durch die Abschaffung der Meldepflicht in der Praxis „bürokratische Nebenwirkungen“ entstehen.
(thy)
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