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Urteil: Hotelsterne auf Google nur bei gültiger DEHOGA-Klassifizierung

Mehr Transparenz für Bucher: Google muss sich künftig an DEHOGA-Sterne halten, Foto: iStock/Omar Osman

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Google auf seiner Suchplattform ab sofort Hotels in Deutschland nur noch dann als „X-Sterne-Hotel“ anzeigen darf, wenn diese DEHOGA-zertifiziert sind.

Mit einem Anerkenntnisurteil vom 8. Juli 2020 (Az.: 101 O 3/19) hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Google ab sofort Hotels in Deutschland auf seinen Suchergebnisseiten nur noch dann als „X-Sterne-Hotel“ anzeigen darf, wenn dem eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung der DEHOGA zugrunde liegt.

„Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet“, kommentiert Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH, das Urteil.

Gegen die bisherige Darstellung von Hotelsternen auf der weltweit dominierenden Suchmaschine hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.

„Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu ‚Sterne-Hotels‘. Dagegen haben wir uns aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit und des Verbraucherschutzes mit Erfolg gewandt“, erklärt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.

Das Anerkenntnisurteil des Landgerichts Berlin bezieht sich auf die Angabe „X-Sterne-Hotel“. Die Einstufung mit durchschnittlichen Sternewerten auf Basis hunderter, subjektiver Nutzerrezensionen ist vom Urteil nicht erfasst.

 Zum Verständnis:

  • Hotels dürfen in Deutschland nur mit Hotelsternen werben, wenn sie diese nach einer Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch eine neutrale Stelle zuerkannt bekommen haben. Die Deutsche Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) gewährt allen gültig klassifizierten Hotelbetrieben die benötigte Rechtssicherheit.
  • Die Teilnahme an der Deutschen Hotelklassifizierung ist freiwillig. Aktuell sind in Deutschland 7.931 Betriebe gültig klassifiziert. Bei insgesamt 20.293 Hotelbetrieben in Deutschland (13.068 Hotels und 7.225 Hotels garnis; Quelle: Statistisches Bundesamt) entspricht dies einem Klassifizierungsgrad von 39,1 Prozent.
  • Für Marketing und Organisation der Deutschen Hotelklassifizierung ist die DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH zuständig. Die Durchführung der Klassifizierung vor Ort obliegt 16 regional zuständigen Klassifizierungsgesellschaften.
  • Jeder Betrieb wird im Zuge der Klassifizierung aufgesucht und die vom Hotelier gegebenen Auskünfte überprüft. Um die Neutralität der Bewertung zu gewährleisten, gehören den entsprechenden Kommissionen meist sowohl Vertreter der zuständigen Tourismusverbände als auch des Gastgewerbes an.
  • Die Klassifizierung gilt für drei Jahre. Bei einer dann gewünschten Nachklassifizierung findet eine erneute Kontrolle statt. Sollten während der Laufzeit der Klassifizierung berechtigte Hinweise vorliegen, dass Kriterien nicht erfüllt sind, findet ebenfalls eine Kontrolle statt.
  • Der Kriterienkatalog selbst wird in einem Intervall von fünf bis sechs Jahren im Rahmen der europäischen Hotelstars Union überprüft und an die Markterfordernisse angepasst. Seit dem 1. Juli 2020 können Hotels – wenn gewünscht – bereits den aktualisierten Kriterienkatalog 2020 – 2025 zur Anwendung bringen.

 

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