Illegale Geschäftsbedingungen, versteckte Verkaufsfallen, unzulänglicher Kundenservice – die Stiftung Warentest hat 21 Online-Buchungsportale unter die Lupe genommen
Online-Buchungsportale müssen sich keine Sorgen um steigende Kundenzahlen machen. Umfangreiche Auswahl- und Vergleichsmöglichkeiten sowie einfaches Handling und günstige Preise machen Online-Buchungen bei Reisenden immer beliebter. Wie überall sollten Verbraucher auch beim Buchen einer Reise im Internet auf seriöse Angebote und klare Geschäftsbedingungen achten. Die Stiftung Warentest stellt in ihrer September-Ausgabe 21 Buchungsportale für Hotelzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatunterkünfte auf den Prüfstand.
Das Ergebnis: Bei Hotelbuchungen schneidet das Portal HRS am besten ab. In puncto Privatzimmer sind die Ergebnisse lediglich durchschnittlich, nur das Buchungsportal 9flats.com hat in den Augen der Tester das Prädikat „gut“ verdient. Airbnb wurde nur ein mittelmäßiges Urteil bescheinigt. In puncto Unterkunftssuche quittiert Stiftung Warentest allen Portalen eine mehr oder minder zufriedenstellende User-Freundlichkeit.
Allerdings versuchen einige Anbieter, den Kunden Zusatzleistungen wie Reiseversicherungen „aufzudrängen“, wie die Warentester feststellen mussten. Insgesamt acht Portale wurden daher aufgrund „rechtlicher Probleme“ abgewertet. Vorsicht ist auch geboten, wenn Online-Buchungsportale keine deutsche Niederlassung haben. Im Schadensfall müssten Verbraucher vor ausländischen Gerichten klagen, so Stiftung Warentest. Teilweise seien auch „unerlaubte Klauseln in den Geschäftsbedingungen“ entdeckt worden. Ein ernüchterndes Urteil fällt Stiftung Warentest auch in Hinblick auf die Nutzerbewertungen. Bei einem der geprüften Portale würden nicht die Hotels mit den besten Gästebewertungen ganz oben gelistet, sondern die Unterkünfte, die eine besonders hohe Provision zahlen.
Stichwort Direktbuchung: Bei weniger als der Hälfte der Online-Buchungsportale – unter anderem auch bei Airbnb, Fewo direkt, Housetrip und Wimdu – konnte im Test nicht direkt gebucht werden. In diesen Fällen musste zunächst eine Anfrage an den Vermieter geschickt werden. Generell sollten Kunden laut Testurteil ebenfalls keine zu hohen Erwartungen an den Kundenservice der Online-Buchungsportale stellen. Entweder seien Anfragen gar nicht oder nicht hinreichend beantwortet worden.