Im Namen der Sicherheit muss seit Anfang Dezember Spaniens Reisebranche mehr Meldedaten an den Staat abliefern. Gastgeber haften zudem für die Richtigkeit der Daten, bei Verstößen drohen saftige Geldbußen.
In der Bundesrepublik wurde gerade die Hotelmeldepflicht zumindest für inländische Gäste abgeschafft. Spanien geht seit Anfang Dezember dagegen den entgegengesetzten Weg. Dort gilt für in- wie ausländische Reisende, die in einer Unterkunft absteigen bzw. ein Auto mieten, eine verschärfte Auskunftspflicht.
So müssen nicht nur alle Informationen, die sich aus einem Pass oder Personalausweis herauslesen lassen, erfasst werden, zusätzlich möchte der Staat auch noch die aktuelle Wohnadresse, die Festnetz- und/oder Handynummer, E-Mail, Zahlungsdetails (IBAN, Kreditkarte etc.), die Zahl der Reisenden, genaue an- und Abreise inklusive Uhrzeit. Alle Personen ab 14 Jahre sind informationspflichtig. Wer zudem mit Minderjährigen unterwegs ist, muss plausibel nachweisen können, in welchem Verhältnis er zu den Kindern steht. Notfalls ist eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten vorzuweisen.
Die Gästeregistrierungen landeten bis dato den Costanachrichten.com zufolge im Polizeiregister der Guardia Civil oder Policía Nacional. Ab sofort jedoch wandern die Meldedaten in eine Datenbank des spanischen Innenministeriums. Das neue Verfahren soll insbesondere Minderjährige besser schützen und zugleich Terror abwehren. Spätestens 24 Stunden nach dem Einchecken müssen die Gästeangaben in der Datenbank eingetragen sein. Gastgeber, die sich nicht an die neuen Regeln halten, müssen mit Geldbußen von 100 bis 600 Euro rechnen. Laut Süddeutscher Zeitung sogar bis zu 30 000 Euro.
Gegen die neuen Meldevorschriften, insbesondere persönliche Daten wie Zahlungsart und Kreditkarteninformationen sowie Kontaktdaten, hat Spaniens Hotellerie angekündigt, vor Gericht zu ziehen, um sie wieder zu kippen. Die Betreiber von Unterkünften fürchten vor allem auch, bei Falschangaben zu haften.
(thy)
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