2017 entfallen die Roaming-Gebühren im EU-Ausland. Doch bis es so weit ist, sollte man einen Blick auf den Mobilfunkvertrag werfen, bevor man die Landesgrenze überschreitet
Die Mobilfunkkosten im europäischen Ausland befinden sich seit einiger Zeit im Sturzflug. Zu verdanken haben wir das der Europäischen Kommission, die sich seit Jahren für das Ende der Roaming-Gebühren im EU-Ausland einsetzt. Derzeit gelten für
Obendrauf kommt noch die Mehrwertsteuer. Da speziell beim Datenverkehr der Überblick schnell verloren geht, gibt es hier eine weitere Kostenbremse: Sind 60 Euro verbraucht, ist erst einmal Schluss. Zusätzliches Volumen ist ausdrücklich freizuschalten. Aber Achtung, mit einem „Ok“ fallen kostentechnisch sämtliche Dämme. Das Ziel der Maßnahme – mehr Wettbewerb am europäischen Telekommunikationsmarkt zu sichern – ist nach Angaben der EU-Kommission erreicht. Seit 2007 sind die Roaming-Gebühren innerhalb der EU um rund 80 Prozent gesunken. Doch damit nicht genug: Bis 2017 sollen die Roaming-Gebühren ganz entfallen, vermeldete kürzlich EU-Kommissar Günther Oettinger. Darauf hätten sich EU-Kommission, Europäisches Parlament und Mitgliedsländer geeinigt.
Vieltelefonierer und mobile Power-Surfer will man davon allerdings ausnehmen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Mobilfunkkunden preiswerte ausländische SIM-Karten auf Dauer auch im Inland einsetzen. Bis es so weit ist, wird es jedoch zunächst einen weiteren Zwischenschritt geben: Ab 2016 steht europäischen Kunden ein festes Inklusiv-Volumen zur Verfügung, wenn sie mit der heimischen SIM-Karte im Ausland telefonieren oder surfen. Bis zu fünfzig Minuten kann man dann zum jeweiligen Inlandspreis telefonieren. Zusätzlich gibt es 50 SMS und 100 Megabyte zu den gewohnten Vertragskonditionen.
Die Preisobergrenzen der EU-Kommission für Roaming-Gebühren gelten natürlich nur innerhalb der Europäischen Union und einiger Grenzregionen, wie etwa Liechtenstein oder Norwegen. In allen anderen Ländern hat lediglich der 60-Euro-Deckel für die mobile Internetnutzung Bestand. Und das auch nur dann, wenn der Provider seinen Hauptsitz im EU-Raum hat. Eine Tatsache, an die man sich bei einem Trip nach Nordamerika vermutlich erinnert, die jedoch in der Schweiz, in der Türkei oder in Nordafrika schnell in Vergessenheit geraten kann.
Auch innerhalb der EU sollte man sich auf den Kostendeckel beim Roaming besser nicht verlassen, denn bei der praktischen Umsetzung gibt es Lücken: Meldet der Partner-Provider die Internetnutzung im Zielland nicht in Echtzeit zurück, funktioniert auch die Kostenbremse nicht. In diesem Fall sind deutsche Provider lediglich verpflichtet, Reisende darüber per SMS zu unterrichten. Es ist also durchaus empfehlenswert, die Post vom Provider aufmerksam zu lesen.