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Was die Airlines künftig über Sie melden müssen: 20 Daten, die viel verraten

(c) papersplease.org

Das Gesetz zur Speicherung von Fluggastdaten ist beschlossen: Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Fluggesellschaften künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Wir nennen alle Daten im Überblick

Ein Vorname klingt orientalisch, das Ticket ist bar bezahlt, auf dem Flug war ein vegetarisches Menü bestellt: Auf wen das alles zutrifft, der muss sich demnächst nicht mehr wundern, wenn er beim Sicherheitscheck im Flughafen peinlich genau kontrolliert wird. Schuld ist das frisch beschlossene “Gesetz zur Weitergabe von Fluggastdaten”, das auf eine EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung zurückgeht. Danach muss die Fluggesellschaft für jeden Passagier exakt 20 persönliche Informationen übermitteln, den sogenannten PNR (Passenger Name Record). Die Informationen werden fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht. Ab Mai 2018 soll die Weiterleitung beginnen, gesammelt wird aber natürlich schon jetzt. Um welche Daten handelt es sich genau?

Hier finden Sie alle Daten im Überblick und eine Erläuterung dazu, wofür sich das Bundeskriminalamt besonders interessiert.

  1. Familienname, Geburtsname, Vornamen und Doktorgrad des Fluggastes.
    Beispiel: Mustermann, Dr. Michael, Mr. Auffällig sind orientalisch klingende Vornamen.
  2. Angaben zum Fluggastdaten-Buchungscode.
    Der Buchungscode identifiziert die Gesamtheit der Daten pro Passagier – den „Passenger Name Record„ (PNR). Der Buchungscode ist eine eindeutige Zeichenfolge. Beispiel: *YZN42E
  3. Datum der Buchung und der Flugscheinausstellung.
    Beispiel: 10. Februar 2017. Auffällig für die Terroristenfahndung ist, wenn der Passagier das Ticket am Airport unmittelbar vor dem Flug gekauft hat.
  4. Planmäßige Abflugdaten.
    Das sind Termine, Strecken, Flugnummern der gesamten Reise. Auffällig sind Lücken in der Route.
  5. Anschrift und Kontaktangaben, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
    Weitergegeben werden z.B. die Telefonnummern privat, dienstlich und Handy, das Telefon am Reiseort und wo vorhanden auch Social-Media-Kontakte. Bei Buchungen über ein Reisebüro steht hier nur die Adresse des Reisebüros.
  6. Flugscheindaten, einschließlich Flugscheinnummer, Ausstellungsdatum, einfacher Flug und automatische Tarifanzeige.
    Hierzu gehören die Gültigkeitsdauer des Tickets, Rückflugticket (Wer nur einen Oneway-Flugschein gebucht hat, der muss sich auf umfangreichere Kontrollen einstellen), sowie die ATFQ (Automatic Ticket Fare Quote = Automatische Tarifabfrage): Hier stehen der gebuchte Tarif und der bezahlte Preis für das Ticket.
  7. Vollständige Gepäckangaben.
    Das sind die Zahl der Gepäckstücke und die Baggage Tags (Nummern der Gepäckanhänger) sowie die Info, ob Gepäck bei Umsteigeflügen durchgecheckt wird.
  8. Etwaige erhobene erweiterte Fluggastdaten (Advance Passenger Information-Daten), einschließlich Art, Nummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum von Identitätsdokumenten, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Luftfahrtunternehmen, Flugnummer, Tag des Abflugs und der Ankunft, Flughafen des Abflugs und der Ankunft, Uhrzeit des Abflugs und der Ankunft.
    Hier sichert sich das Bundeskriminalamt den Zugriff auf die APIS-Informationen (Advanced Passenger Information System). APIS ist das System der vorab erfassten Passagierdaten, wie sie z.B. die USA, Kanada und immer mehr andere Länder eingeführt haben. Im Fall der USA handelt es sich z.B. um die Nummer des US-Visums plus Ausstellungsdatum und Ort, die erste Adresse in den USA, dazu auch Biometriedaten wie DNA, Fingerabdruck, Iriserkennung (soweit vorhanden).
  9. Sonstige Namensangaben.
    Typisch sind hier Infos des Reisebüros, etwa dass der Gast auf Hochzeitsreise ist. Beim Unterpunkt OSI (Other Service Requests) werden Infos für die Airline ohne spezielle Anforderung hinterlegt. Beispiele: „Reist mit sechsmonatigem Kind“, „Reist mit Kontrabass“). SSI/SSR (Special Service Information/Special Service Requests) steht für die Anforderung einer Leistung oder Antwort von der Airline, etwa Diät-Essen, Rollstuhl. Beispiel: SAVGML (SA = alle Flugstrecken, VGML = vegetarisches Menü).
  1. Alle Arten von Zahlungsinformationen, einschließlich der Rechnungsanschrift.
    Das sind zum Beispiel Kreditkartennummer, Bankverbindung, Währung, Paypalkonto. Hier steht bei Geschäftsreisenden meist der Arbeitgeber.
  1. Gesamter Reiseverlauf für bestimmte Fluggastdaten.
    Hier erfahren die Fahnder zum Beispiel weitere separat gebuchte Tickets, Mietwagenreservierungen, gebuchte Hotelzimmer, Rundreisen.
  1. Angaben zum Vielflieger-Eintrag.
    Bei welchem Meilenprogramm wird der Flug gutgeschrieben? Wie viele Meilen hat der Passagier dort bereits gesammelt? Besitzt er einen Silber- oder Goldstatus? Auf welchen Flugstrecken frühere Meilen gesammelt wurden, wird angeblich nicht weiter geleitet.
  1. Angaben zum Reisebüro und zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter.
    Dieses Feld gibt Auskunft zum Beispiel, ob das Ticket im Internet oder an einem Automaten gekauft wurde.
  1. Reisestatus des Fluggastes mit Angaben über Reisebestätigungen, Eincheckstatus, nicht angetretene Flüge und Fluggäste mit Flugschein aber ohne Reservierung.
    Beispiele: fest gebucht, auf Warteliste, Go show (Fluggast hat zwar einen Flugschein, aber keine Reservierung), reservierter Sitzplatz oder noch offen.
  1. Angaben über gesplittete und geteilte Fluggastdaten.
    Hier interessiert sich der Staat für die nachträgliche Teilung einer Buchung, wenn zwei ursprünglich gemeinsam gebuchte Passagiere doch nicht zusammen reisen.
  1. Allgemeine Hinweise, einschließlich aller verfügbaren Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren, wie beispielsweise Namensangaben, Geschlecht, Alter und Sprachen der oder des Minderjährigen, Namensangaben und Kontaktdaten der Begleitperson beim Abflug und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht, Namensangaben und Kontaktdaten der abholenden Person und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht, begleitende Flughafenmitarbeiterin oder begleitender Flughafenmitarbeiter bei Abflug und Ankunft.
    Der Passus über die unbegleiteten Minderjährigen ist nach den Erfahrungen mit dem Flüchtlingszustrom seit 2015 ergänzt worden.
  2. Sitzplatznummer und sonstige Sitzplatzinformationen.
    Liegt der Sitzplatz am Gang oder am Fenster? Nahe zum Cockpit? Ist überhaupt ein Sitzplatz reserviert?
  1. Angaben zum Code-Sharing.
    Information, ob zum Beispiel ein Lufthansa-Ticket gebucht, der Flug aber in einem Egyptair-Flugzeug angetreten wird.
  1. Anzahl und Namensangaben von Mitreisenden im Rahmen der Fluggastdaten.
    Hier werden die Zahl der Reisenden im PNR und die Namen der anderen mitreisenden Passagiere (Kind, Ehefrau, Kollege) abgefragt.
  1. Alle vormaligen Änderungen der unter den Nummern 1 bis 19 aufgeführten Fluggastdaten.
    Die PNR History listet zum Beispiel hinzugekommene oder weggefallene Mitreisende, Änderung von Abflugdaten, Umbuchungen oder Name Changes, also Namensänderungen.

Quellinformationen, Beispiele, Diskussion:

Gesetzestext: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0333-17.pdf

Bundesratsentscheidung: http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0333-17

Anfrage der Fraktion der Linken: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/121/1812112.pdf

Wikipedia-Eintrag zum Passenger Name Record: http://de.wikipedia.org/wiki/Passenger_Name_Record

Wikipedia-Eintrag zu APIS: https://de.wikipedia.org/wiki/Advance_Passenger_Information_System 

Diskussion: https://papersplease.org/wp/2016/04/12/whats-at-stake-in-the-eu-pnr-debate/

Diskussion: https://netzpolitik.org/2015/fluggastdaten-bundesregierung-bereitet-aenderung-des-luftsicherheitsgesetzes-vor/

(hwr)



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